Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Errichtung einer Doppelgarage mit Lager als Ersatzbau
Staudhamer Straße 24, Fl.Nr. 1252/2
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Staudhamer Straße 24, Fl.Nr. 1252/2 befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 14 c „Feichten II, 3. Änderung“.
Die bestehende Doppelgarage soll abgerissen und durch den Neubau einer Doppelgarage mit Lager (8,99 m x 6,59 m) ersetzt werden. Die geplante Doppelgarage soll für die Unterbringung eines Heizraums unterkellert werden. Durch den Ersatzbau wird im Osten die Baugrenze auf einer Fläche von ca. 2,50 m² (2,75 m x 0,90 m) überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans erforderlich. Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich aufgrund der Größe (59,24 m² = größer als 50 m²) um kein verfahrensfreies Bauvorhaben (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) Bayerische Bauordnung). Daher ist ein Antrag auf Baugenehmigung mit Befreiungsantrag erforderlich.
Der Antragsteller begründet die Überschreitung der Baugrenze wie folgt:
„Die Überschreitung der Baugrenze im östlichen Bereich ist durch die Einschränkung des Bauraums für eine einzelne Garage begründet, da hierfür eine ausreichende Länge vorhanden wäre. Die Überschreitungsfläche ist mit ca. 2,50 m² verhältnismäßig klein und es werden keine nachbarlichen Belange beeinträchtigt.“
Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze im Osten zugestimmt werden. Die Überschreitung ist geringfügig. Die Grundzüge der Planung sowie nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Doppelgarage mit Lager als Ersatzbau und der hierfür erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 14 c „Feichten II, 3. Änderung“ für die Überschreitung der Baugrenze im Osten auf einer Fläche von ca. 2,50 m² wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.
Datenstand vom 07.02.2023 11:00 Uhr