Antrag auf Baugenehmigung, Neubau einer Holzlege mit Freisitz und Geräteraum Hauser Winkel 1, Fl.Nr. 1341/5 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Für das Grundstück Hauser Winkel 1 (Fl.Nr. 1341/5) liegt der Verwaltung ein Antrag auf Baugenehmigung vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Nr. 47 b 2. Änderung (Hauser Winkel). Beantragt wird der Neubau einer Holzlege mit Freisitz und Geräteraum. Dieses Vorhaben ist genehmigungspflichtig, da die Holzlege größer als 75 m³ ist.
Die Holzlege wurde bereits errichtet und der Bauantrag wurde nur auf Anforderung vom Landratsamt Ebersberg, aufgrund einer Nachbarbeschwerde gestellt. 
Das Gebäude ist an der Grenze errichtet worden. Das Vorhaben ist verfahrenspflichtig. Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten. Eine Zustimmung auf Abstandsflächenübernahme liegt derzeit nach Kenntnis der Verwaltung nicht vor.

Die Holzlege wurde außerhalb des Bauraums errichtet. Zum Zeitpunkt der Ladung lag der Verwaltung kein Befreiungsantrag mit Begründung sowie Abweichungsantrag bzgl. Abstandsflächen vor. Da der Bebauungsplan extra einen separaten Bauraum für Fläche für Garagen und Nebengebäude ausweist, werden hier die Grundzüge der Planung verletzt.
Die Verwaltung empfiehlt daher das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den „Neubau einer Holzlege mit Freisitz und Geräteraum“ 
auf der Fl.Nr. 1341/5 (Hauser Winkel 1) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.02.2023 11:00 Uhr