Antrag auf Baumfällung Staudhamer Straße 4, Fl.Nr. 1300/60 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.01.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Am 19.12.2022 wurde uns per E-Mail ein Antrag auf Fällung eines Baums (Ahorn) auf der Südseite des Grundstücks Staudhamer Straße 4, Fl.Nr. 1300/60 übersandt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Feichten II“. Dieser trifft keine Festsetzungen zu Bäumen. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich der Baumschutzverordnung liegt, ist hier ein Antrag Fällung des Baums erforderlich. 

Beantragt wird die Fällung eines Ahornbaumes mit einem angegebenen Stammumfang von 180 cm. Der Baum soll aufgrund der geplanten Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, die senkrecht an der Südwand des Mehrfamilienhauses angebracht werden soll, gefällt werden. Laut Auskunft des Eigentümers soll die PV-Anlage als Mieterstrommodell für die Bewohner des Mehrfamilienhauses dienen und ein großer Teil des Stroms für die Wärmepumpe erzeugt werden, die seit 2021 zur Reduzierung des Gasverbrauches beiträgt. Begründet wird die beantragte Fällung des Baums damit, dass das geplante Projekt aufgrund der Verschattung der fast kompletten Südseite des Gebäudes durch den Baum nicht sinnvoll erscheinen würde. Nach Aussagen von Fachleuten sei, so der Antragsteller, eine Anbringung der PV-Anlage auf dem Dach (altes Foliendach) nicht geeignet. 

Beschluss

Der Antrag auf Fällung des Baums (Ahorn) an der Südseite des Grundstücks Staudhamer Straße 4, Fl.Nr. 1300/60 wird aufgrund § 5 Abs. 2 Baumschutzverordnung abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2023 11:00 Uhr