Bauleitplanverfahren der Großen Kreisstadt Erding Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 für das Gebiet nördlich der Dorfstraße in Siglfing Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 12.01.2023 ö Sachstandsinformation 11

Sachvortrag

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 239 wurde vom Stadtrat am 17.12.2022 beschlossen. Ergänzend hierzu wurde am 29.11.2022 die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen. 
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtgebietes Erdings am südlichen Rand des Ortsteils Siglfing in zweiter Reihe. Der Geltungsbereich schließt nach Norden an eine bestehende Doppelhausbebauung an. In Richtung Westen grenzt er ebenfalls an bestehende Bebauung entlang der Dorfstraße. Bei der neu zu bebauenden Fläche handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, wie auch bei den benachbarten Flächen in Richtung Süden und Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 2.236 m² (ca. 2,24 ha).
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Schaffung neuen Wohnraums mit Hilfe der bauleitplanerischen Vorgaben im Planungsbereich zu sichern.
Eine ursprüngliche Konzeption, die über eine private Zufahrt erschlossen werden sollte, wurde im Verlauf des Planungsprozesses durch die nunmehr vorliegende Konzeption mit einer öffentlichen Erschließung abgelöst. Dies kann durch die Zusammenlegung zweier Zufahrten ermöglicht werden. Mit der Konzeption ist es möglich, sowohl die nördlich angrenzenden Doppelhäuser (Dorfstraße 12 a und 12 b) und die östlich gelegenen landwirtschaftlichen Flurstücke, als auch eine südliche bauliche Ergänzung mit einer Wohnbebauung zu erschließen.
Es sollen zwei Hausgruppen mit insgesamt 6 Reihenhäusern neu entstehen können. 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 06.02.2023 zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen. 
Da die vorliegenden Planungen der Stadt Erding keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, wird die Verwaltung der Stadt Erding mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden. 
Hierbei wird auch darauf hingewiesen werden, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt. 

Datenstand vom 07.02.2023 11:00 Uhr