Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 Entschädigung der Wahlhelfer Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Am 8. Oktober findet in diesem Jahr die Landtags- und Bezirkswahl statt. Am Wahlsonntag werden für die Wählerinnen und Wähler sechs Urnenwahllokale bereitstehen sowie zehn Briefwahllokale. Jedes dieser Wahllokale wird mit acht Helfer/-innen besetzt, sodass wir in diesem Jahr 128 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verpflichten werden. 

In den Urnenwahllokalen wird tagsüber in zwei Schichten gearbeitet (vor- und nachmittags mit je vier Personen) und ab 18.00 Uhr sind dann alle zum Auszählen wieder da. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände starten dagegen ihre Aufgabe ab ca. 16.00 Uhr in voller Besetzung mit den Vorarbeiten, damit auch dort ab 18.00 Uhr mit dem Auszählen begonnen werden kann.
Es ist auf Grundlage des § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) üblich, den Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Bei der letzten Landtagswahl waren dies 60,00 EUR pro Person.
Das Erfrischungsgeld stellt einen Verpflegungszuschuss dar; es besteht kein Anspruch darauf seitens der Mitglieder der Wahlvorstände und Beisitzer. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde. Möglich ist auch zusätzlich oder alternativ die kostenlose Bereitstellung von Verpflegung. Markt Schwaben wird die Wahlhelfer wie gewohnt mit einer kleinen Brotzeit, Getränken, Kaffee und etwas Süßem versorgen.
Die Gemeinden erhalten im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Freistaat Bayern (Art. 17 LWO) eine Zuwendung. In der Praxis liegen die von den Gemeinden gewährten Beträge jedoch oft wesentlich über den staatlicherseits erstatteten Sätzen, da höhere Beträge oder zusätzliche materielle Anreize die Gewinnung der ehrenamtlichen Wahlhelfer erleichtern können.

Obwohl bei der Landtags- und Bezirkswahl jeweils nur ein Stimmkreiskandidat (kleiner Stimmzettel) und eine Partei (großer Stimmzettel) mit jeweils einer Stimme zu wählen sind, gestaltet sich diese Wahl gerade bei den großen Stimmzetteln beim Auszählen immer sehr zeitintensiv. Unsere Wahlhelfer/-innen müssen zunächst auf den großen Stimmzettel die (hoffentlich nur) EINE Stimmvergabe suchen: ist wirklich nur ein Kreuz gemacht worden oder ist tatsächlich keine einzige Stimme vergeben worden? Wenn das geklärt ist, müssen die in Stapeln gesammelten Stimmzettel nach Parteien sortiert alle wieder in die Hand genommen werden und die Stimmen für die einzelnen Kandidaten von Hand in Strichlisten eingetragen werden. Was an sich einfach ist, dauert leider sehr lange. Bei der Wahl 2018 hat das letzte Wahllokal gegen 3.00 Uhr die Unterlagen im Rathaus abgegeben. 

Als Dank und Anerkennung für die freiwillige Hilfe all unserer ehrenamtlichen Helfer wird daher mit Blick auf die voraussichtlich wieder lange Wahlnacht vorgeschlagen, in diesem Jahr eine Entschädigung in Höhe von 70,00 EUR pro Wahlhelfer pauschal auszuzahlen.

Im Haushalt wurden unter der Haushaltsstelle 05210.416000 Mittel in Höhe von 7.000,00 EUR eingestellt (96 Helfer). Da wir uns aber entschieden haben, mehr Briefwahllokale einzurichten, wird dieser Ansatz nicht ganz ausreichen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, an die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 eine pauschale Entschädigung von 70,00 € pro Person auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2023 17:10 Uhr