Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Errichtung eines Sichtschutzes Am Ziegelstadel 9 d, Fl.Nr. 1057/28 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 02.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 52 „Burgerfeld“.
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück entlang der westlichen Grundstücksgrenze einen Sichtschutz aus Aluminium mit 1,75 m Höhe mit einer Länge von ca. 18 Meter errichten. Laut der Festsetzung des Bebauungsplans dürfen Einfriedungen die Höhe von 1 m nicht überschreiten. Bei der Art ist ein Holz festgesetzt. Da es sich hier grundsätzlich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) Bayerische Bauordnung handelt, ist eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. 
Begründung des Antragsstellers zur Errichtung der Einfriedung:
- Schutz des Grundstücks vor Sturmschäden. In der Vergangenheit mussten bereits zwei Versicherungsfälle aufgrund von Sturmschäden eingereicht werden, nachdem in der Nachbarstraße „Am Weiher“ die hohen Bäume zur Geltinger Straße entfernt wurden (Schutz vor Wind aus südöstlicher Richtung)
- Im Garten wurde ein Swimmingpool errichtet. Der Sichtschutzzaun soll das Überklettern von Kindern vermeiden und unbeaufsichtigten Zutritt zum Pool verhindern. Aus diesem Grund wurden auch die vorhandenen Gartentore durch abschließbare Tore ausgetauscht.
-Sichtschutzgründe
Aus Sicht der Bauverwaltung kann der isolierten Befreiung zugestimmt werden, da keine nachbarlichen Belange vorliegen und auch alle Nachbarn zugestimmt haben.

Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung eines Sichtschutzes „Am Ziegelstadel 9 d, Fl.Nr. 1057/28“ wird für die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 52 „Burgerfeld“ das gemeindlichen Einvernehmen erteilt. 

Eine Abstimmung über den Beschlussvorschlag ist nicht erfolgt. Im Zuge der Bearbeitung des Antrags ist zu prüfen, ob die Eigentümer der Grundstücke Am Weiher 5 und 7 als Betroffene anzusehen und zu beteiligen sind.
Das Gremium sieht die Art der geplanten Sichtschutzwand als zu massiv an. Vorgeschlagen wird zu prüfen, ob eine nicht massiv wirkende Sichtschutzwand, die auf der Westseite bepflanzt wird, errichtet werden kann.

Datenstand vom 17.05.2023 17:40 Uhr