Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Herrn Matthias Reiter Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung den Amtsverlust von Herrn Matthias Reiter als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied festgestellt. 
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.  

Nach den Bestimmungen des Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt für den Fall des Amtsverlustes der sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl (2020) ergebende Listennachfolger nach (Art. 37 GLKrWG).

Im vorliegenden Fall ist der nächste Listennachfolger Herr Hermann Bogenrieder.

Voraussetzung für das Amt des Gemeinderatsmitglieds ist eine Person, die am 16.03.2023 Unionsbürger im Sinne von Art. 1 Abs. 2 GLKrWG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet von Markt Schwaben eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss (Art. 21 GLKrWG).

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Sein Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob er die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (Nr. 84.4 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung - GLKrWBek).

Herr Bogenrieder erfüllt zum 16.03.2023 die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 21 GLKrWG.
Er hat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass er das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Hermann Bogenrieder Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Herrn Matthias Reiter ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 17:31 Uhr