Stellenplan zum Haushalt 2023
- Stellen in Vollzeitäquivalenten
Unter Einbeziehung der neuen Stellen stellt sich der Stellenplan zum Haushalt 2023 zusammengefasst wie folgt dar:
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2023
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2022
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+/-
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1.
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Beamte
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5,23
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5,23
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-
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2.
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Tariflich Beschäftigte
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a)
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Rathausverwaltung
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55,82
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55,77
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+ 0,05
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b)
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Bauhof und Betriebe inkl. Wertstoffhof
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34,64
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31,56
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+ 3,08
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c)
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Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
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6,00
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6,00
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-
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d)
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Feuerwehr
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1,00
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1,00
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-
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e)
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Kinder- und Jugendeinrichtungen
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13,59
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13,74
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- 0,15
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(Bücherei, HAB, MIB, JUZ)
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f)
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Ausbildung
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4,00
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4,00
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-
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Gesamtzahl Stellen
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120,28
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117,30
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+ 2,98
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Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.
Der Finanzausschuss beschließt vorberatend Empfehlungen an den Marktgemeinderat bezüglich des vorgelegten Stellenplans.
Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.
- Unbesetzte Stellen
Zum Stichtag 31.12.2022 waren 109,96 Stellen besetzt.
Die unbesetzten Stellen sind größtenteils auf noch nicht erfolgreich (nach-)besetzte Stellen, u. a. auch für Elternzeitvertretungen, zurückzuführen.
Die neu geschaffenen Stellen im Sachbereich Wertstoffhof sowie die offene Stelle im Hallenbad (Fachangestellte/r für Bäderbetriebe) wurden zum 01.01.2023 besetzt.
Zum Stand 01.01.2023 waren dadurch 113,32 Stellen besetzt.
Die Verteilung der unbesetzten Stellen je Sachbereich ist in der Tabelle „Übersicht nach Abteilungen, Sachgebieten und Sachbereichen“ (Anlage zum Stellenplanentwurf) dargestellt.
- Plananpassungen aus 2022
- Stellenschaffungen
Folgende Beschlüsse mit Stellenschaffungen wurden in Laufe des Haushaltsjahres vom Marktgemeinderat getroffen:
Bezeichnung
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EG
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VZÄ
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Erläuterung
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Wertstoffhof
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2 – 9a
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3,08
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Beschluss am 14.07.2022
Rekommunalisierung des Wertstoffhofs ab 2023
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Summe
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3,08
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- Weggefallene Stellen
Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt:
Bezeichnung
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EG
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VZÄ
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Erläuterung
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Bücherei – Reinigung
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1
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- 0,15
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Fremdvergabe der Leistung nach Kostenvergleich
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Summe
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- 0,15
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Erläuterung zum Stellenabbau:
Die Verwaltung wird den aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendigen Stellenabbau in den nächsten Jahren unter Nutzung der Fluktuation ohne betriebsbedingte Kündigungen realisieren.
Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Daher gilt es, nach folgenden Grundsätzen eine Optimierung des Personaleinsatzes anzustreben:
- Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus
- Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter Mitarbeiter/innen
- Wirtschaftliche Gewährleistung der Aufgabenerfüllung
Den laufenden Optimierungen stehen neben der teilweise noch notwendigen Aufarbeitung von Rückständen aus der Vergangenheit aber auch immer wieder die Umsetzung personalintensiver gesetzlicher Neuerungen (z. B. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung) und zusätzliche Aufgaben aufgrund anderer unabweisbarer Umstände (z. B. Ukraine-Krise, Corona-Pandemie) gegenüber.
Angesichts des stetig wachsenden Aufgabenspektrums ist eine zielorientierte Aufgabenkritik und Prozessoptimierung notwendig, um trotz des Stellenabbaus eine rechtssichere und für die Bürgerinnen und Bürger zufriedenstellende Erfüllung der wesentlichen Verwaltungsaufgaben sicherstellen zu können.
Gleichwohl wird die Wiederbesetzung von Stellen einer genauen Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der Besetzung unterzogen, die das im Personalbestand vorhandene Potential berücksichtigt.
Unter diesen Gesichtspunkten war in 2022 ein Stellenabbau über den obenstehenden Umfang (0,15 Stellen) hinaus nicht möglich.
Zusätzlich werden im Laufe des Haushaltsjahres 2023 1,30 befristete Stellen wegfallen (0,77 Stellen im Mai 2023 bzw. 0,53 Stellen im November 2023) und die im Stellenplan vorhandenen Stellen dadurch auf 118,98 reduzieren.
- Neue Stellen
Für den Stellenplan zum Haushalt 2023 sind folgende neue Stellen beantragt:
Bezeichnung
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EG
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neue
Stelle
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+
vorhan-dene Stelle
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=
Stelle
gesamt
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Begründung
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A 4 - Bauen und Umwelt
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SG 4.4 Natur und Umwelt
Sachbearbeitung
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11
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0,05
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0,46
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0,51
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Stundenerhöhung (2 Wochenstunden) aufgrund dauerhaft erhöhtem Arbeitsaufwand
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Summe neue Stellen
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0,05
|
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- Stellenanpassungen
Für im Stellenplan bereits vorhandene Stellen wurden folgende Anpassungen beantragt:
Bezeichnung
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EG
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VZÄ
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Beantragte Anpassung
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A 4 - Bauen und Umwelt
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SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Fachkraft – Straße, Wege, Plätze
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6
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1,0
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Verlängerung der Befristung bis 12/2024
(bisher: 12/2023)
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SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsangestellte/r Straße, Wasser, Kanal
|
6
|
1,0
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Verlängerung der Befristung bis 12/2024
(bisher: 12/2023) sowie
Erhöhung der Eingruppierung auf EG 9a
(bisher: EG 6)
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SG 4.3 Hochbau
Sachgebietsleitung
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11
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0,5
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Entfristung der Stelle
(bisher: Projektbefristung Schulzentrum)
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Begründungen zu den Stellenanpassungen sind diesem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.
- Bewertungsänderungen
Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen soll.
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.
Es wurden daher, wie in den Vorjahren, folgende Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgeltgruppe
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Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
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EG 9 c
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+ 0,46
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EG 9 b
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- 0,54
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EG 9 a
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+ 0,82
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EG 8
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+ 0,08
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EG 6
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+ 0,18
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EG 5
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- 1,00
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S 8 a
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+ 1,41
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S 4
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- 1,41
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- Personalhaushalt
Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt.
Die neuen Stellen werden so konkret wie möglich ab voraussichtlicher Wirksamkeit im Personalhaushalt finanziell abgebildet.
Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Insgesamt ergibt sich für den Personalhaushalt 2023 ein Ansatz in Höhe von 8.785.300 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz für 2022 eine Mehrung von 539.200 € dar.
Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:
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Mehrkosten ca.
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Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
- TVöD: + 3,20 % zum 01.01.2023 (Schätzung)
- Beamtenbesoldung: + 3,20 % zum 01.10.2023 (Schätzung)
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233.400 €
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Wertstoffhof – Personalkosten
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181.800 €
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Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
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32.300 €
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Zulage für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (aufgrund Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022)
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27.400 €
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Verwaltungsinformatikanwärter Besoldung
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18.200 €
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Eingeplante Bewertungsänderungen (siehe Nr. 6)
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14.900 €
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Neue Stellen im Stellenplan 2022
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5.100 €
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Tatsächlich werden im Jahr 2022 voraussichtlich ca. 7.870.100 € an Personalkosten ausgegeben.
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 117.600 €.
Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.
In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten, Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte und Beratungsleistungen.
In Summe ist für diese Ausgaben in 2023 ein Betrag von 203.000 € vorgesehen.