Haushalt 2023 Haushaltsplan und Haushaltssatzung Empfehlungsbeschluss Finanzausschuss vom 28.02.2023 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.03.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8.3

Sachvortrag

Nach Art. 63 ff der Gemeindeordnung hat der Markt als Unterlage für die Finanzplanung eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die von der Verwaltung erstellten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind der Sitzungsladung beigefügt.

Der Bürgermeister und der Kämmerer erläutern, dass in drei Sitzungen des Finanzausschusses die Entwürfe des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung beraten wurden und am 28.02.2023 ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat gefasst werden konnte.


Haushaltsplan 2023

Der Kämmerer erläutert den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vom 16.01.2023. Dieser schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

39.643.100 EUR
im Verwaltungshaushalt
38.505.400 EUR
im Vermögenshaushalt
78.148.500 EUR
im Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan liegt dem Gremium vor.


Haushaltssatzung 2023

Die Satzung für das Haushaltsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

des Marktes Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg)

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

39.643.100



und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 

38.505.400



ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.150.200 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden i. H. v. 35.159.300 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.
Grundsteuer



a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 
400
v. H.

b)
für die Grundstücke (B) 
400
v. H.
2.
Gewerbesteuer 
360
v. H.





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Finanz­ausschusses vom 28.02.2023 und beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan 2023 i. H. v. 78.148.500 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.04.2023 17:31 Uhr