Beantwortung der Anfragen UVSK vom 29.09.2022 Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 23.03.2023 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Beantwortung der Anfragen aus der letzten UVSK Sitzung vom 29.09.2022.

1. Fußgängerquerung am Burgerfeld:
In der Verkehrsschau am 30.09.2020 wurde über die Einrichtung einer Querungshilfe im Burgerfeld auf Höhe des wassergebundenen Weges aus der Paul-Klee-Straße gesprochen. Eine Beratung und Beschlussfassung in einem Gremium ist nie erfolgt.
Der Ausbau mit einer Querungshilfe an dieser Stelle wäre mit einem großen baulichen und finanziellen Aufwand verbunden, da hierfür eine entsprechend breite Mittelinsel gebaut werden muss, die Straße erheblich verbreitert und der Verkehrsverlauf verändert werden muss. 
Alternativ könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angebracht werden, hierfür sind jedoch die Voraussetzungen nochmals genau zu prüfen. Besonders die Zahlen über die Verkehrsstärke und das Fußgängeraufkommen in der Spitzstunde ist ausschlaggebend. Erst ab einer Verkehrsstärke von 200 – 300 Kfz/Std in Verbindung mit 50 – 100 Fußgängern in der Stunde ist ein FGÜ möglich.

2. Verkehrssituation Burgerfeld (Gewerbegebiet):
In der letzten UVSK Sitzung wurde die „Verbesserung der Verkehrssituation“ in diesem Bereich angefragt. Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich, was mit „Verbesserung“ gemeint ist.
In der Straße am Burgerfeld ist derzeit eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf der westlichen Seite befinden sich zwei Stichstraßen bis zur Einmündung Burgerfeld/Lilienthalstraße. Ein Haltverbot ist lediglich auf der Ostseite ab Haus Nr. 65a bis zur vorher genannten Einmündung.
Die parkenden Fahrzeuge nehmen die Geschwindigkeit aus der Straße, was ein dringender Wunsch der Anwohner ist. Die Geschwindigkeit kann aufgrund des Gewerbegebiets rechtlich nicht in eine Tempo 30-Zone geändert werden, es könnte lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 angeordnet werden. Dies müsste jedoch nach jeder Einmündung wiederholt werden und bedeutet daher eine Vielzahl an zusätzlichen Verkehrszeichen.
Sollten mehr Haltverbote installiert werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern, bedeutet das für die Anwohner wieder ein erhebliches Parkproblem. Außerdem steigt dann ganz erheblich die Geschwindigkeit, wenn keine „Hindernisse“ mehr auf der Straße sind.

Datenstand vom 19.04.2023 17:36 Uhr