Listennachfolge für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 27.04.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Der Marktgemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung die Niederlegung des Amtes von Herrn Hermann Bogenrieder als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied festgestellt. 
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden.  

Nach den Bestimmungen des Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG rückt für den Fall des Amtsverlustes der sich aus dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl (2020) ergebende Listennachfolger nach (Art. 37 GLKrWG).

Im vorliegenden Fall ist der nächste Listennachfolger Herr Peter Fleischer.

Voraussetzung für das Amt des Gemeinderatsmitglieds ist eine Person, die am 27.04.2023 Unionsbürger im Sinne von Art. 1 Abs. 2 GLKrWG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet von Markt Schwaben eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss (Art. 21 GLKrWG).

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers ist in dem Zeitpunkt zu entscheiden, in dem der Listennachfolger zum Nachrücken berufen ist (Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).
Sein Nachrücken hängt nach Art. 37 Abs. 2 GLKrWG nur davon ab, ob er die Wählbarkeitsvoraussetzungen (Art. 21 GLKrWG) noch oder wieder erfüllt (Nr. 84.4 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung - GLKrWBek).

Herr Fleischer erfüllt zum 27.04.2023 die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 21 GLKrWG.
Er hat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG erklärt, dass er das Amt annimmt und zur Eidesleistung bzw. Ablegen des Gelöbnisses bereit ist. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Peter Fleischer Listennachfolger für das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Hermann Bogenrieder ist und damit als ehrenamtliches Marktgemeinderatsmitglied nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 17:36 Uhr