Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 -2. Änderung- für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Billigung des Bebauungsplanentwurfs Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
27.04.2023
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023


Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) plant eine Erweiterung der auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof bestehenden Wärmezentrale.
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 in der Fassung seiner 1. Änderung. In den Sitzungen des Haupt- und Bauausschusses am 08.12.2022 und des Marktgemeinderats am 22.12.2022 ist erläutert worden, dass für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, weil im Zuge der Planung festgestellt wurde, dass die Abweichungen von den Festsetzungen des Bauleitplans teilweise ein größeres Ausmaß einnehmen werden. Die Erteilung einer Baugenehmigung mit den benötigten Befreiungen ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

Zusätzlich zum Vorhaben des KUMS ist ein Umbau einer Teilfläche der Freifläche des gemeindlichen Wertstoffhofs geplant. Der Haupt- und Bauausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Überlegung, einen Teil der auf dem Gelände vorhandenen Wertstoffcontainer auch außerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, befasst. Konkret handelt es sich um die Fläche nordöstlich des „KUMS-Grundstücks“ (vgl. den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans).

Nachdem der Haupt- und Bauausschuss in der Sitzung 08.12.2022 im Zuge der Vorberatung einstimmig beschlossen hatte, dem Marktgemeinderat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 zu empfehlen, fasste dieser einstimmig den entsprechenden Aufstellungsbeschluss.

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplans können der Niederschrift über die Sitzung vom 22.12.2022 und dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf der Bebauungsplanänderung entnommen werden.
Die geplante Erweiterung der Wärmezentrale erfordert eine Untersuchung und Bewertung der Geräuschsituation. Deshalb hat das Kommunalunternehmen ein entsprechendes Fachgutachten in Auftrag gegeben. Zu erarbeiten sind die Vorgaben für erforderliche Schallschutzmaßnahmen und die künftig zulässigen Schallemissionen.

Im Zuge des eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist zunächst die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist dann die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Beschluss

1.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73 für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ -2. Änderung- einschließlich Begründung wird in Fassung vom 25.05.2023 gebilligt.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 21.06.2023 16:29 Uhr