Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.05.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Die SPD-Fraktion hat am 12.07.2021 einen Antrag auf Einführung einer sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) für Markt Schwaben gestellt (siehe Anlage).

Die eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus Manfred Kabisch (Sprecher), zweite Bürgermeister Walentina Dahms, Elfriede Gindert, Alessandra Neumüller, erster Bürgermeister Michael Stolze und Peter Widmann sowie Walter Rohwer (Verwaltung) hat sich in der Zeit vom 20.12.2021 bis 24.10.2022 eingehend mit dem Thema beschäftigt und dem Marktgemeinderat am 24.01.2023 ihre Ergebnisse präsentiert. Eine Stimmungsabfrage ergab, dass sich die Mehrheit des Gremiums ein grundsätzliches Regelwerk (siehe Anlage) nicht vorstellen kann. 

Es besteht jedoch weitgehend Übereinstimmung darin, dass die Gemeinde bei bedeutender Baurechtsschaffung mit erheblichem Wertzuwachs im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Übernahme sozialer Lasten über Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen vom Bauwerber einfordern soll. Insbesondere soll preisgedämpfter Wohnraum entstehen.

Zu diesem Zweck sollte ein Beschluss gefasst werden, der dieses Ziel
- konfliktarm,
- pragmatisch,
- mit hoher Flexibilität bezogen auf die Ziele der Gemeinde und
- ohne Bürokratie
ermöglicht.

In Markt Schwaben ist aufgrund der früher bereits erfolgten, umfangreichen Baulandausweisungen, bei gleichzeitig beschränkter Gemeindefläche, nicht mehr mit vielen großräumigeren Entwicklungen von neuen Baugebieten zu rechnen. Die verbleibenden Möglichkeiten beschränken sich auf wenige Eigentümer.
Sollten überhaupt größere Maßnahmen durch neues Baurecht erfolgen, können zehn oder mehr Jahre bis zu einem weiteren Entwicklungsschritt ins Land gehen.
Vor allem sind größere Umnutzungs- und Nachverdichtungsfälle, die noch vermehrt zu erwarten wären, nicht oder nur sehr schwer vergleichbar.
Die aktuelle Marktlage bei Zinsen und Baukosten mit dem Stillstand am Wohnungsbaumarkt, zeigt überdeutlich, dass ordnungspolitische Eingriffe, die immer den Gleichheitsgrundsatz berühren, einen Status quo definieren, der auf Marktentwicklungen keine Reaktionsmöglichkeiten seitens der Gemeinde mehr zulässt. Aus diesen Gründen macht es wenig Sinn eine SoBoN-Richtlinie in Kraft treten zu lassen, die Gleichheit suggeriert. Spezifische Richtlinien sind immer dann das Mittel der Wahl, wenn es eine Vielzahl von vergleichbaren, regelungsbedürftigen Fällen gibt.
Es ist andernfalls vielmehr zu erwarten, dass ausschließlich schädliche Entwicklungen eintreten:
- Bürokratischer Aufwand zu Datenerhebung und Bewertung mit beschränkter Gültigkeitsdauer sowie Kosten für laufende Rechtsberatung
- Vorhaltung personeller Kapazitäten
- Konflikte mit dem Gleichheitsgrundsatz bei Fällen, in denen die Gemeinde Interessen
verfolgt, die über das Baugebiet hinausgehen
- Rechtliche Risiken
- Verzögerung bzw. Verhinderung sinnvoller Entwicklungsmaßnahmen

Beschluss 1

Auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch beschließt der Marktgemeinderat in namentlicher Abstimmung, dass das Konzept zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) i. d. Entwurfsfassung vom 12.01.2023 zur Abstimmung  gestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Michael Stolze, Raphael Brandes, Leonardo Brandes, Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Sascha Hertel, Manfred Kabisch, Wolfgang Korda, Alessandra Neumüller, Ronny Schreib, Tobias Vorburg, Dr. Joachim Weikel Mit Nein haben gestimmt: Walentina Dahms, Florian Delonge, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Manfred Hoser, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Markus Steffelbauer, Andreas Stolze, Peter Widmann, Tim Zeiff

Beschluss 2

Auf Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Manfred Kabisch erfolgt eine namentliche Abstimmung, ob das Konzept zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) i. d. Entwurfsfassung vom 12.01.2023 angenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja haben gestimmt: Raphael Brandes, Irmgard Czech, Magnus Gfüllner, Sascha Hertel, Manfred Kabisch, Alessandra Neumüller, Tobias Vorburg Mit Nein haben gestimmt: Michael Stolze, Walentina Dahms, Leonardo Brandes, Florian Delonge, Peter Fleischer, Elfriede Gindert, Manfred Hoser, Wolfgang Korda, Heidi Müller, Heinrich Schmitt, Ronny Schreib, Markus Steffelbauer, Andreas Stolze. Dr. Joachim Weikel, Peter Widmann, Tim Zeiff

Beschluss 3

Sobald sich die Entwicklung eines größeren Wohnbauareals - mit erheblichem, zusätzlichem Baurecht - abzeichnet, ist der erste Bürgermeister vom Marktgemeinderat umfangreich bevollmächtigt in Verhandlungen zur Übernahme sozialer Lasten mit dem Bauwerber zu treten. Der erste Bürgermeister wird regelmäßig über die Fortschritte berichten und sich ein Bild vom mehrheitlichen Willen des Marktgemeinderats machen. Hierbei nimmt er Kenntnis von den grundsätzlichen Schwerpunkten des Bedarfs und damit den groben Zielen (z. B. preisgedämpfter Wohnraum).
Wenn sich die Verhandlungen auf einen greifbaren Rahmen verdichten, wird der Bürgermeister auf seine Initiative hin durch einen weiteren Beschluss dazu ermächtigt, Verhandlungen eigenständig und nach seinem Ermessen zum Abschluss zu bringen. Der Marktgemeinderat wird dann, falls formell notwendig, die Inhalte des städtebaulichen Vertrags mit dem Bauwerber im Nachgang endgültig beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Es erfolgte keine namentliche Abstimmung.

Datenstand vom 21.06.2023 16:29 Uhr