Finanzen
Ermächtigung Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2023
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 29.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Die Haushaltssatzung 2023 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 10.009.200 € vor.
Die Haushaltssatzung wurde am 14.06.2023 von der Rechtsaufsicht genehmigt.
Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den Ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.
Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist.
Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung berichtet.
Beschluss
Das Gremium beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2023 entsprechend folgender Kriterien:
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
Darlehen i. H. v. max. 10.009.200 € aufzunehmen.
- Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
- Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Sascha Hertel war während der Abstimmung nicht im Sitzungsraum anwesend.
Datenstand vom 05.07.2023 14:41 Uhr