Mit Antrag auf Baugenehmigung soll der vorhandene Baubestand mit Fluchttreppe und die aktuell bestehenden Nutzungen legalisiert werden.
Im Schreiben vom Entwurfsverfassers wird erläutert, dass die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes Ebersberger Straße 3 eine Eisenhandlung mit einer Art Warenhaus (Werkzeuge, Haushaltswaren, Gartenmöbel, Wintersportbedarf, Waffen etc.) mit Inhaberwohnung war. Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Umnutzungen durchgeführt, die baurechtlich nie genehmigt wurden. Dies soll nun mit diesem Antrag nachgeholt werden. Die ursprüngliche Art der Nutzung wird aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderung nicht mehr ausgeführt.
Folgende Nutzungen sind derzeit vorhanden:
- Verkauf von Haushaltswaren und Schließanlagen
- Verkauf von Backwaren
- Physiotherapie
- Medizinisches Fitness Studio
Diese Nutzungen sind alle im Mischgebiet zugelassen.
Für das Vorhaben wird ein Antrag auf Befreiungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung gestellt: Für das vorliegende Objekt sind gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung vom 30.01.2018 und den beiliegenden Berechnungen 29 Stellplätze nötig.
Der Nachweis dieser ist auf dem Baugrundstück nicht vollständig möglich. Durch einen Flächentausch konnte die zur Verfügung stehende Fläche im Norden noch etwas ergrößert werden.
Durch die Neustrukturierung der Außenanlagen und Umnutzung einer Lagerfläche ist es möglich auf dem Baugrundstück (Fl.Nr. 139 und Fl.Nr. 131/2) 21 Stellplätze nachzuweisen.
Somit fehlen zur Einhaltung der gemeindlichen Vorgaben 8 Stellplätze.
Es wird hiermit beantrag auf die Errichtung der fehlenden 8 Stellplätze zu verzichten.
Es wird zusätzlich eine Befreiung für die drei gefangenen Stellplätze 11-13 beantragt.
Begründung:
Die vorhandene Baustruktur ist bis auf geringfügige Änderung seit mehr als 50 Jahren vorhanden und in der baulichen Größe auch genehmigt. Als Kompensation der fehlenden 8 Stellplätze sollen insgesamt ca. 20 Fahrradstellplätze errichtet werden. Die gefangenen Stellplätze sind ausschließlich für Mitarbeiter gedacht, die sich untereinander abstimmen können. Viele Kunden der Laden und Praxisflächen kommen ohnehin zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Weitere öffentliche Parkplätze für den Besuch der Flächen sind fußläufig in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Weitere Parkplatzflächen können leider nicht errichtet werden.
Aus den oben genannten Gründen wird darum gebeten einer entsprechenden Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Reduzierung der Stellplätze zugestimmt werden. Zum einem gibt es der Bestand seit mehr als 50 Jahren her und zum anderen kann durch die Errichtung der Fahrradstellplätze viel kompensiert werden.