Ersatzneubau Hallenbad; Antrag auf FAG-Förderung nach Art. 10 BayFAG Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Im Jahr 1981 errichtete der Markt Markt Schwaben ein Hallenbad. Dieses ist stark sanierungs­bedürftig und musste im Juni 2023 aus Kostengründen bereits in Teilbereichen außer Betrieb genommen werden. Eine Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme ist aufgrund des Alters und der benötigten Ressourcen unwirtschaftlich. Eine Schließung ist aus o. g. Gründen unum­gänglich. 

Die Variante Sanierung wurde geprüft, jedoch im Hinblick auf die ebenfalls sanierungs­bedürftige Grundschule (technische und bauliche Verbindung) verworfen. Ein Ersatzneubau an anderer, angrenzender Örtlichkeit soll den Ausfall des Schwimmlehrbetriebes möglichst ausschließen oder kurzhalten. Der Ausfall des Lehrschwimm­betriebes wäre mit enormen zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen verbunden, da die anderen Hallenbäder im Landkreis Ebersberg entweder bereits geschlossen sind oder sich ebenfalls in langwierigen Sanierungsmaßnahmen befinden.

Die Verwaltung erläutert, dass der Markt Markt Schwaben mit seinen 14.500 Bürgerinnen und Bürgern Sitz von zwei Landkreisschulen, einer Mittelschule und einer Grundschule mit insgesamt rund 3.300 Schülerinnen und Schülern ist. Die entsprechende schulaufsichtliche Genehmigung für das Hallenbad liegt vor.

Der Neubau eines Lehrschwimmbades in Markt Schwaben beläuft sich nach erster Kosten­schätzung auf rund 10.000.000 €.

Der Markt erhält seit 2018 Stabilisierungshilfen sowie – als finanzschwache Kommune – für die Erfüllung von Pflichtaufgaben den erhöhten Satz bei staatlichen Fördermitteln i. H. v. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Ferner wurde am 01.12.2022 der Markt Markt Schwaben in das Förderprogramm für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept des Freistaats (ISEK) aufgenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Schritte zum Einstieg in das Projekt „Ersatzneubau eines Lehrschwimmbades“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Standort- und Betriebskonzepten o. Ä. eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die ersten Schritte zum Einstieg in das Projekt „Ersatzneubau eines Lehrschwimmbades“ einzuleiten. In den Haushalt 2024 sollen dementsprechend Mittel für die Erstellung von Machbarkeitsstudien, Standort- und Betriebskonzepten o. Ä. eingestellt werden (im Zusammenspiel mit dem laufenden ISEK-Projekt). Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden FAG-Förderanträge gemäß Art. 10 BayFAG auszuarbeiten und bei den staatlichen Stellen fristgerecht einzureichen sowie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2023 17:02 Uhr