Parkraummanagement - Ortsmitte Erweiterung PSA Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 28.09.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 5.2

Sachvortrag

In der Sitzung am 22.06.2023 hat der UVSK über die Erweiterung der Parkscheinpflicht und das Parkkonzept gesprochen. Es wurde beschlossen unter anderem zu prüfen, ob die bestehende Parkscheinpflicht in der Ortsmitte erweitert werden kann. 

Die bestehende Parkscheinpflicht kann aus Sicht der Verwaltung in folgende Richtungen erweitert werden: 
  1. Erdinger Straße bis Schützenstraße
Ca. 12 Parkplätze, es wird ein Parkscheinautomat benötigt
  1. Friedhofsbereich
Ca. 15 Parkplätze auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang und 17 Parkplätze im Hanslmüllerweg, es werden zwei Parkscheinautomaten benötigt.
  1. Schulgasse („Hupferberg“)
Ca. 12 Parkplätze, es wird ein Parkscheinautomat benötigt
  1. Bahnhofstraße (Kreisstraße) bis Einmündung Trappentreustraße, 
Ca. 16 Parkplätze, es werden an der Ostseite zwei Parkscheinautomaten und an der Westseite ein Parkscheinautomat benötigt.

Folgende Bereich sollten aus Sicht der Verwaltung NICHT in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten aufgenommen werden: 
  1. Ebersberger Straße
Zwei Parkbuchten (Höhe Haus Nr. 15 und 22); dort stehen jeweils nur 3 – 4 Parkplätze zur Verfügung und jede Parkbucht benötigt einen eigenen Parkscheinautomaten
  1. Herzog-Ludwig-Straße entlang Hallenbad
Bis geklärt ist wie es mit dem Gebäude weitergeht, sollte der Bereich so bestehen bleiben.
  1. Schulgasse/Rektor-Biermeier-Straße
Gemäß Bebauungsplan sind die Parkplätze dem KiGa „Altes Schulhaus“ zugeordnet.
  1. Herzog-Ludwig-Straße zw. Landgerichtsgasse und Bahnhofstraße
Ein Teil der Parkplätze ist auf Privatgrund. Es wäre für die Fahrzeugführer schwierig zu erkennen, in welchem Bereich Parkscheinpflicht besteht und es ist auch mit einer Beschilderung nur schwer übersichtlich darstellbar.
  1. Habererweg bis zur Einmündung Seilergasse
Parkflächen sind auf Privatgrund, dürfen allerdings z. T. öffentlich genutzt werden; es ist jedoch fraglich ob wir Parkgebühren erheben dürfen. 


Aufgrund der Einheitlichkeit und auch der gleichen Bedienbarkeit der Automaten sollte das gleiche Automatenmodell wie in der Ortsmitte (Firma Flowbird) aufgestellt werden. Die Automaten können Solar betrieben werden, die Bezahlung ist mit Kartenzahlung, Barzahlung und Handyparken möglich. Die Fundamente sind wieder vom Bauhof zu erstellen. Aufgrund der Nähe zur Ortsmitte sollten die Gebühren aus Sicht der Verwaltung analog zu denen der Ortsmitte sein. Die Parkgebührenverordnung ist entsprechend anzupassen.
Ebenso wird empfohlen, an den Parkständen die bestehenden Parkzeiten für die Parkscheinpflicht zu übernehmen.
Die Parkscheinautomaten kosten pro Stück ca. 4.800,00 €. Für die Fundamenterstellung durch den Bauhof sind Kosten in Höhe von ca. 2.000 €/Stück zu erwarten.

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss stellt ohne eigene Beschlussfassung fest, dass unter den derzeitigen Gegebenheiten keine Erweiterung mit weiteren Parkscheinautomaten im Bereich der Erdinger Straße, Ebersberger Straße, am Friedhof, Schulgasse und in der Bahnhofstraße sinnvoll ist.

 

Datenstand vom 04.03.2024 14:57 Uhr