Antrag auf Baugenehmigung mit Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung brandschutztechnische Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrheims Webergasse 1, Fl.Nr. 122/7 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Im Zuge der Arbeiten an der neuen Lüftungsanlage wurden die Fenster erneuert und verschiedene Renovierungsarbeiten im Gebäudeinneren vorgenommen.

Die durch das Büro IBU Brandschutz GmbH & Co. KG festgestellten Mängel am Brandschutz sind in den Planunterlagen berücksichtigt und werden im Zuge der hier beantragten Sanierungsmaßnahme behoben.

Einzelne Räume des Pfarrheim sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden:
Folgende Räume sind betroffen:
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 1 in Clubraum
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 2 in Kleiderbörse
  • Pfarrheim, Erdgeschoss: Umnutzung Büro 3 in Kleiderbörse
  • Die ehemalige Hausmeisterwohnung im Erd- und Obergeschoss östlich (rechts) der Brandwand ist heute von der Flexiblen Jugendhilfe Oberbayern, Diakonie angemietet und genutzt. Die Nutzungsbeschreibung liegt bei. (Anlage Sitzungsvorlage)
Die Änderungen der Nutzungen wurden in den Plänen kenntlich gemacht. 

Es wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung benötigt. Baugenehmigung von 1978 (hier wurde die Errichtung von 20 Stellplätzen auf dem Grundstück gefordert). 
Begründung zum Abweichungsantrag des Planers lautet: 
Das bestehende Pfarrheim ist seit rund 45 Jahren in Benutzung, die Genehmigung ist aus dem Jahr 1978. 

Im Zuge der Sanierung des Brandschutzes wurde festgestellt, dass die Hausmeisterwohnung nun als Beratungsstelle (Büronutzung mit Geschäftszeiten) genutzt wird. Der Grund für die Umnutzung war nach Recherche der mangelnde Schallschutz zwischen Pfarrheim und Hausmeisterwohnung. Für diese Nutzungsänderung wäre eine Genehmigung nötig gewesen, die nie beantragt wurde.

Beim Erstellen der Unterlagen für die Nutzungsänderung ist zusätzlich aufgefallen, dass die aus der Baugenehmigung geforderten Stellplätze nie errichtet wurden. Trotz Nachforschung konnte nicht geklärt werden, warum die Stellplätze nicht gebaut und diese auch nie beanstandet wurden. Da es in den letzten 45 Nutzungsjahren zu keinen wesentlichen Beschwerden bzw. zu untragbaren Zuständen kam, wird nunmehr beantragt, auf die Erstellung dieser Parkplätze zu verzichten.

Die wenigen Veranstaltungen im Pfarrheim finden in der Regel am Abend oder Wochenende statt. Dies ist somit mehrheitlich in den Zeiten nach Geschäftsschluss, in denen genügend öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung der älteren Generation an den Nachmittagen erzeugen keinen nennenswerten Parkbedarf.

Als Kompensation für die fehlenden Stellplätze kann angeboten werden, dass an den Eingangsbereichen im Süden und Nord-Westen (Jugend), sowie im Bereich des nördlichen Zuganges zum Pfarrgarten Fahrradstellplätze errichten werden können. 

Beschluss

Für das Vorhaben brandschutztechnische Ertüchtigung und teilweise Nutzungsänderung des bestehenden Pfarrheims wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt sowie die Errichtung von Fahrradstellplätzen begrüßt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Steffelbauer nahm nicht an der Abstimmung teil, da er als Planer für die Bauherren in diesem TOP tätig war.

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr