Antrag auf Baugenehmigung
Errichtung einer Überdachung der Ladezone
Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nr. 365 u. 366
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Das Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nrn. 365, 366 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3.
Für das Vorhaben wird eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt.
Es wird eine Befreiung von der Baugrenze benötigt. Durch die Überdachung der Ladezone wird der Bereich zwischen zwei innerhalb der Baugrenze stehenden Hallen überschritten.
Folgende Begründung wurde vom Planer angegeben:
Die Überschreitung der Baugrenze ist aus betrieblichen Gründen erforderlich. Es ist notwendig das Produktionsgut vor verschiedenen Wetterverhältnissen während der Verladetätigkeit zu schützen. Nachbarrechtliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Für das Vorhaben werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt.
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung einer Überdachung der Ladezone wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“ erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr