Antrag auf Baugenehmigung Errichtung einer Überdachung der Ladezone Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nr. 365 u. 366 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40, Fl.Nrn. 365, 366 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. 
Für das Vorhaben wird eine Befreiung vom Bebauungsplan benötigt. 
Es wird eine Befreiung von der Baugrenze benötigt. Durch die Überdachung der Ladezone wird der Bereich zwischen zwei innerhalb der Baugrenze stehenden Hallen überschritten.

Folgende Begründung wurde vom Planer angegeben:
Die Überschreitung der Baugrenze ist aus betrieblichen Gründen erforderlich. Es ist notwendig das Produktionsgut vor verschiedenen Wetterverhältnissen während der Verladetätigkeit zu schützen. Nachbarrechtliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. 

Für das Vorhaben werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt. 

Beschluss

Dem Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung einer Überdachung der Ladezone wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 48 „Gewerbegebiet Nord“ erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr