Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening 2. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Landsham II" Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 6

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Pliening hat am 27.10.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham II“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst ca. 3.400 m² und befindet sich im Westen der Gemeinde Pliening im Ortsteil Landsham, südlich der Kirchheimer Straße (St 2082) und östlich der Gewerbestraße.  

Die im Geltungsbereich der Planänderung liegenden Grundstücke werden derzeit nicht gewerblich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich jedoch als gewerbliche Baufläche dargestellt. Auch der bisherige Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham II“ sieht hier eine gewerbliche Baufläche vor.

Anlass der Planung ist der Antrag der Grundstückseigentümer zur verkehrlichen Erschließung des Bereichs.
Ziel der Planung ist die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche und die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung. Es handelt sich hierbei um die Erschließung einer bereits im bisherigen Bebauungsplan als gewerbliches Baugrundstück ausgewiesenen Fläche im Innenbereich. Vorgesehen ist auch eine Anpassung der Baugrenzen und Gebäudeoberkanten. Das Plangebiet soll verkehrlich und städtebaulich an bestehende Gewerbeflächen angebunden werden.

Als Art der baulichen Nutzung ist weiterhin ein Gewerbegebiet vorgesehen. Es soll die klassische gewerbliche Nutzung gefördert werden. Nicht zugelassen werden sollen u.a. Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche, eigenständige Lagerplätze mit mehr als 1.000 m² Fläche, Vergnügungsstätten und Tankstellen.

Die in der Entwurfsplanung vorgesehene Straßenverkehrsfläche umfasst den Anschluss des Baugebiets an die bestehende Gewerbestraße.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 29.11.2023 zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Da die Planung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Pliening mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.  

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr