Bauleitplanverfahren der Gemeinde Anzing Flächennutzungsplan -6. Änderung- und Bebauungsplan Nr. 56 für das Gebiet "ehemalige Schlossanlage, ehemaliges Forsthaus u. Bankgebäude" Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing hat am 04.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 „ehemalige Schlossanlage, ehemaliges Forstgebäude und Bankgebäude“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. 

Das bereits bebaute Plangebiet liegt im Zentrum von Anzing nördlich der Münchener Straße (Kreisstraße EBE 5) zwischen der Högerstraße (St 2081) im Osten und dem Amselweg im Westen. 

Der Bereich liegt überwiegend im nicht überplanten Innenbereich, lediglich der westliche Teil entlang des Amselwegs ist bisher bereits überplant. 

Anlass für die aktuellen Planungen der Gemeinde Anzing ist die Bauanfrage eines Eigentümers zu einem geplanten Wohngebäude.
Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für dieses Vorhaben. Das Plangebiet soll städtebaulich geordnet werden und die gemischt genutzte Baustruktur einschließlich der vorhandenen Hofsituation der angrenzenden Gebäude und der Grünstruktur erhalten bleiben.  
Als Art der Nutzung soll im geänderten Bebauungsplan entsprechend der prägenden Mischnutzung der vorhandenen Bebauung ein Mischgebiet festgesetzt werden. Die heterogene Nutzungsstruktur (Wohnen, Beherbergung, Dienstleistung und Einzelhandel) soll gesichert und gestärkt werden.

Im Flächennutzungsplan ist für das Plangebiet bisher eine Dorfgebietsfläche vorgesehen. 
Zusammen mit der Bebauungsplanänderung soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und das Plangebiet künftig als Mischgebiet dargestellt werden.

Das Plangebiet ist bereits erschlossen, es werden keine zusätzlichen öffentlichen Verkehrsflächen benötigt. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr liegt vor.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, bis 27.10.2023 zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.

Da die vorliegenden Planungen keine Belange des Marktes Markt Schwaben berühren, hat die Verwaltung der Gemeinde Anzing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr