Bauleitplanverfahren der Gemeinde Finsing Bebauungsplan Nr. 4 -12. Änderung- für das Gebiet "Neufinsing Süd" Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 09.11.2023 ö Sachstandsinformation 9

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
Sachstandsinformation
14.05.2019
3.2
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
Sachstandsinformation
09.11.2023



Der Gemeinderat der Gemeinde Finsing hat am 20.06.2016 die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ beschlossen. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet ist bisher mit Ausnahme eines Einfamilienhauses unbebaut. Es befindet sich am Kastanienweg ca. 500 m südlich der Ortsmitte von Neufinsing. Es umfasst ca. 3.600 m² und ist nördlich, westlich und südlich von Wohnbebauung umgeben. Östlich des Plangebiets befindet sich eine Freizeitanlage mit einem kleinen See. 

Ziel des Planvorhabens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung zu schaffen. Durch eine gemischte Bebauung sollen verschiedene Wohnformen angeboten werden. Vorgesehen sind drei Einfamilienhäuser und ein Reihenhaus mit vier Wohneinheiten. 

Als Art der baulichen Nutzung soll entsprechend des bereits bebauten Grundstücks und der näheren Umgebung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die angrenzende Kastanienstraße.

Die zum bisherigen Entwurf aus dem Jahr 2019 eingegangenen Stellungnahmen veranlassten zwischenzeitlich u.a. ein geotechnisches Baugrundgutachten, Festsetzungen zur Beseitigung von Niederschlagswasser und eine Vergrößerung der geplanten Wendeanlage.     
  
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, bis 10.11.2023 zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung erneut Stellung zu nehmen.

Da auch die überarbeitete Änderungsplanung keine Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, hat die Verwaltung der Gemeinde Finsing mitgeteilt, dass keine Anregungen vorgebracht werden und von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche, in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 04.03.2024 15:15 Uhr