Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 8

Sachvortrag

Am 25.05.2022 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2021 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
36.100.000
35.885.814,10
-214.185,90
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
36.537.100
20.420.895,79
-16.116.204,21
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

72.637.100

56.306.709,89 

-16.330.390,11

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2021
1.735.300
3.719.905,13
+1.984.605,13

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Sie berechnet sich über den, dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2021     
-727.900
598.265
+1.326.165

Die Jahresrechnung 2021 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 13. und 19.10.2022 geprüft. Die Unterabschnitte 8 und 9 wurden zusätzlich während der Dienstzeiten geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO eine Niederschrift abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:18 Uhr