Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2022 Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

Am 30.06.2023 wurde das Jahresrechnungsergebnis 2022 wie folgt festgestellt:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €
a) Verwaltungshaushalt


+/-
     Einnahmen und Ausgaben
37.692.000
41.413.261,74
+3.721.261,74
b) Vermögenshaushalt



     Einnahmen und Ausgaben
36.800.500
25.425.711,32
-11.374.788,68
Gesamtsummen in
Einnahmen und Ausgaben

74.493.000

66.836.973,06 

-7.656.026,94

Die Zuführung VwHH / VmHH stellt sich im Vergleich HH-Ansatz und Jahresergebnis wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Zuführungsbetrag 2022
2.982.400
7.613.954,21
+4.631.554,21

Die freie Finanzspanne ist ein Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune. 
Sie berechnet sich über den dem Vermögenshaushalt zuzuführenden Überschuss des Verwaltungshaushalts, vermindert um ordentliche Kredittilgungen, notwendige Rücklagen und Kosten zur Kreditbeschaffung. Die freie Finanzspanne stellt sich wie folgt dar:


Haushalts-
ansatz €
Rechnungs-
soll €
Mehrung/
Minderung €



+/-
Freie Finanzspanne 2022
264.400
3.434.601
+3.170.204

Die Jahresrechnung 2022 wurde im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19. und am 26.09.2023 geprüft. Die Unterabschnitte 8 und 9 wurden zusätzlich während der Dienstzeiten in der KW 41 geprüft. Über die Beratungen wurde nach Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO eine Niederschrift abgefasst. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Markt­gemeinde­rat zu empfehlen, die Haushaltsrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Die Jahresrechnung wird nach Art. 105 GO zusätzlich überörtlich durch den BKPV geprüft. 
Ein Termin hierzu steht noch nicht fest.

Beschluss

Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.10.2023 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:18 Uhr