Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenunterstandes, Finsinger Straße 84, Fl.Nr. 1167 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 30.11.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. 

Gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert und wenn die baurechtlichen Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens gegeben sind.

Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist dort nur zulässig, sofern es dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dient. 
Es fehlt zur Beurteilung über die Notwendigkeit des Vorhabens noch die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 

Beschluss

Zu dem für das Grundstück Finsinger Straße 84 vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen nach Baugesetzbuch nicht erteilt, weil eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch nicht vorliegt und die Privilegierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geprüft werden kann.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt das Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen, sobald dem Antrag auf Baugenehmigung ein Nachweis über das Erfordernis des Vorhabens „Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenunterstandes“ in Form einer Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beigefügt worden ist. 
Das Landratsamt wird zudem gebeten zu prüfen, ob für das Vorhaben Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu beauflagen sind, sofern die Bauaufsichtsbehörde das Vorhaben für zulässig hält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:41 Uhr