Seniorenbeirat - Satzungsänderung Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse:                 
Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 03.05.2016 Top 8, auf die Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2018 TOP 5 und auf die Marktgemeinderatssitzung vom 28.01.2020 Top 5 und auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.04.2023 TOP 18 wird verwiesen. 


Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2023 darüber beraten, das Wahlprozedere für den Seniorenbeirat zu verändern, um eine wesentliche größere Gruppe von Menschen mit an den Anliegen der älteren Bevölkerung zu beteiligen. Die Seniorenthemen werden auch in Markt Schwaben einen immer größeren Raum einnehmen, aus diesem Grund ist es unserem Seniorenbeirat wichtig, ihre Mandate mit einem großen Rückhalt in der Bevölkerung zu untermauern. Dazu bedarf es einer Satzungsänderung. 
In der Marktgemeinderatssitzung am 27.04.2023 wurden die Seniorenbeiräte für ein weiteres Jahr bestellt, um die Satzungsänderung für den Marktgemeinderat vorzubereiten.

In der geltenden Satzung ist der Wahlvorgang über eine Kandidatenversammlung erfolgt. Da in der letzten Kandidatenversammlung, am 14.11.2019, die Beteiligung mit ca. 25 Personen ausgesprochen gering war, wird eine Änderung des Wahlprozederes vorgeschlagen. 

Der Seniorenbeirat hat nun in Kooperation mit dem Wahlamt des Marktes Markt Schwaben und in Anlehnung an andere Kommunen, wie z.B. der Stadt Ebersberg, die mit dieser Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht haben, folgende Satzungsänderung vorbereitet. 

Die Seniorenbeiräte haben ihre Unterstützung bei den Verwaltungstätigkeiten rund um das Wahlprozedere angekündigt. 

Zunächst würden alle örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und privaten Personen um Kandidatenvorschläge für den neuen Seniorenbeirat gebeten. Es soll dann ein Flyer erstellt werden, in dem sich jeder Kandidat vorstellt. Dieser Flyer wird dann mit den Wahlunterlagen an alle Markt Schwabener Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre verteilt. Vier Wochen später werden dann die Wahlunterlagen im Rathaus vom Wahlamt geprüft, ausgewertet und das Stimmergebnis festgestellt.
Die Kandidaten werden dann dem Marktgemeinderat zur Bestätigung vorgelegt. 


Der geänderte Text für den § 5 Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates würde wie folgt lauten:

  1. Der 1. Bürgermeister oder sein Vertreter bittet durch öffentliche Bekanntmachung und Aufruf an die örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und privaten Personen um Kandidatenvorschläge für den Seniorenbeirat und leitet damit die Wahl ein.
  2. Sechs Wochen nach Aufruf wird aus den eingegangenen Bewerbern eine Kandidatenliste mit Fotos erstellt und in Form eines Stimmzettels allen Wahlberechtigten mit Freiumschlag für die Rücksendung zugestellt.
  3. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Markt Schwaben, die zu Beginn der Wahleinleitung das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Vier Wochen nach Versand der Kandidatenlisten werden im gemeindlichen Wahlamt die eingegangenen Stimmzettel ausgewertet, die Stimmen gezählt und das Wahlergebnis festgestellt.
  5. Gewählt sind die Kandidatinnen / Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit, die über den siebten Platz hinausgeht, entscheidet das Los. Es gilt die Sammelabstimmung (bis zu sieben Stimmen, pro Kandidat jedoch nur eine Stimme).
  6. Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Gemeinderat bestätigt. 
  7. Sollte einem Mitglied die Bestätigung aus zwingenden Gründen verwehrt werden oder scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat aus, rückt die Kandidatin oder der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl oder der im Losverfahren Unterlegene nach Bestätigung durch den Gemeinderat nach.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung für den Seniorenbeirat Markt Schwaben:

Der Markt Markt Schwaben erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), folgende 

Änderungssatzung für den Seniorenbeirat des Marktes Markt Schwaben

Die Satzung für den Seniorenbeirat des Marktes Markt Schwaben vom 16.07.2018 wird auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 14.12.2023 wie folgt geändert:

§ 5   Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates
  1. Der 1. Bürgermeister oder sein Vertreter bittet durch öffentliche Bekanntmachung und Aufruf an die örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und privaten Personen um Kandidatenvorschläge für den Seniorenbeirat und leitet damit die Wahl ein.
  2. Sechs Wochen nach Aufruf wird aus den eingegangenen Bewerbern eine Kandidatenliste mit Fotos erstellt und in Form eines Stimmzettels allen Wahlberechtigten mit Freiumschlag für die Rücksendung zugestellt.
  3. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Markt Schwaben, die zu Beginn der Wahleinleitung das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Vier Wochen nach Versand der Kandidatenlisten werden im gemeindlichen Wahlamt die eingegangenen Stimmzettel ausgewertet, die Stimmen gezählt und das Wahlergebnis festgestellt.
  5. Gewählt sind die Kandidatinnen / Kandidaten mit der höchsten Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit, die über den siebten Platz hinausgeht, entscheidet das Los. Es gilt die Sammelabstimmung (bis zu sieben Stimmen, pro Kandidat jedoch nur eine Stimme).
  6. Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Gemeinderat bestätigt. 
  7. Sollte einem Mitglied die Bestätigung aus zwingenden Gründen verwehrt werden oder scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat aus, rückt die Kandidatin oder der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl oder der im Losverfahren Unterlegene nach Bestätigung durch den Gemeinderat nach.

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Markt Schwaben, den 

Michael Stolze
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:45 Uhr