Antrag CSU/FDP-Fraktion "Änderung der Geschäftsordnung der Marktgemeinde Markt Schwaben" Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Die CSU/FDP-Fraktion hat am 16.11.2023 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung eingereicht (siehe Anlage). Hierbei sollen
  1. die Voraussetzungen für die Einberufung des Sonderausschusses angepasst werden,
  2. die Anlagen zur Geschäftsordnung bezüglich der Besetzung der Ausschüsse mit den Listennachfolgern redaktionell aktualisiert werden sowie
  3. die vom Marktgemeinderat am 17.11.2022 beschlossene Ergänzung in § 12 Abs. 2 eingefügt werden.

Die beantragten Änderungen Nr. 1 und Nr. 2 wurden in den beiliegenden Entwurf der Geschäftsordnung aufgenommen.

Die beantragte Änderung Nr. 3 bezieht sich auf einen Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.11.2022. Die zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung (Ergänzung eines Passus zum Vollzug der Baumschutzverordnung in § 12 Abs. 2) wurde allerdings in der Sitzung am 17.11.2022 mit 11:12 Stimmen abgelehnt.
Diese Änderung wurde daher nicht in den beiliegenden Entwurf der Geschäftsordnung aufgenommen.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Aktualisierung festgestellt, dass in der Geschäftsordnung kein Paragraph 6 vorhanden ist. Die Nummerierung der Paragraphen wurde im Entwurf daher entsprechend angepasst.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt, § 7 Absatz 3 Nr. 4 der Geschäftsordnung wie folgt zu fassen:

4. Sonderausschuss 

  1. Dieser Ausschuss wird in die Geschäftsordnung mit aufgenommen, damit in Ferien- oder Krisenzeiten weiterhin die Handlungs- und Beschlussfähigkeit sichergestellt werden kann. 

  1. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Haupt- und Bauausschusses sowie dem Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (9 Mitglieder + Erster Bürgermeister).

  1. Der Sonderausschuss erledigt als beschließender Ausschuss anstelle des Marktgemeinderates alle dem Marktgemeinderat obliegenden Aufgabenbereiche gem. § 2 der Geschäftsordnung mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 GO genannten Angelegenheiten. Der Sonderausschuss darf vom Ersten Bürgermeister anstelle des Marktgemeinderates unter der Voraussetzung einberufen werden, dass für das Gebiet des Freistaates Bayern, des Landkreises Ebersberg oder des Marktes Markt Schwaben der Katastrophenfall festgestellt wurde. 

  1. Falls erforderlich, kann der Sonderausschuss in Ausnahmefällen auch als Ferienausschuss während der Sommerpause bzw. in den Ferienzeiten einberufen werden. 

  1. In jedem Fall ist die Notwendigkeit zur Einberufung des Sonder- bzw. Ferienausschusses ausreichend zu rechtfertigen (z.B. triftige Gründe, unaufschiebbare Terminentscheidungen). Er besteht längstens für die Dauer von sechs Wochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Marktes Markt Schwaben in der vorgelegten, durch obenstehende Beschlussfassung modifizierten Form. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:45 Uhr