Finanzen Umsetzung Haushaltskonsolidierungskonzept 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
24.07.2018
9.1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
04.06.2019
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
19.11.2020
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.12.2021
8.1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.12.2023



Die Verwaltung verweist auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushaltskonsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020, 19.11.2020 und vom 18.11.2021.

Es liegen zugrunde die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Markt Schwaben in der Fassung vom:

I.
09.11.1982
außer Kraft getreten zum 01.10.1995
II.
01.10.1995
außer Kraft getreten zum 03.02.2004
III.
03.02.2004
außer Kraft getreten zum 01.10.2016
IV.
07.08.2017
in Kraft getreten am 01.10.2016 (Rückwirkungsbeschluss)


geändert durch die


1. Änderungssatzung vom 24.07.2018 (in Kraft getreten am 02.08.2018)


2. Änderungssatzung vom 04.06.2019 (in Kraft getreten am 26.07.2019)


3. Änderungssatzung vom 19.11.2020 (in Kraft getreten am 01.01.2021)


4. Änderungssatzung vom 16.12.2021 (in Kraft getreten am 01.01.2022)


Erläuterung des Sachverhalts:

Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom 07.03.2019, Textziffer 7, 9. Fortschreibung „Wasserversorgung (HUA 8151)“, hat eine Nachkalkulation der Wasserabgabegebühren des Marktes Markt Schwaben zu erfolgen. Diese sind mit Satzungsänderung zum 01.01.2024 anzupassen.

In Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieur­gesellschaft mbH, Landsberger Straße 155, 80687 München, wurden die Gebühren und die Grundgebühren gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) wie folgt ermittelt:

Die Gebührenkalkulation erfolgt gem. Art. 8 KAG i. V. m. Art. 62 GO. Ein Zeitraum von 8 Jahren (4 Jahre rückwirkend „Nachkalkulation“ und 4 Jahre als Prognose “Vorkalkulation“) wird für die Kalkulation zugrunde gelegt.

Für die Nachkalkulation wird das Ergebnis zum 12/2020 i.H.v. -38.874,00 € herangezogen.


In der Nachkalkulation werden bei der Position Einnahmen die Benutzungs- und Grundgebühren zusammengefasst.

Im Bereich Ausgaben werden neben den Betriebs- und Verwaltungskosten und den Steuern auch die kalkulatorischen Kosten betrachtet (u. a. AfA, Zinsen, Auflösung Beiträge).

Im Folgenden wird die Vorkalkulation aufgestellt:


Bei einer prognostizierten Wassermenge von 700.000 m3 pro Jahr, einem kalkulatorischen Zinssatz von 4 % und der Auflösung einer Unter-/Überdeckung ist der Gebührensatz von 1,43 €/m3 um 0,09 €/m³ auf 1,52 €/m3 anzuheben.

Ausgewiesen werden in o. g. Tabelle Einnahmen, welche sich aus z. B. Rückerstattungen ergeben. 

Die Einnahmen errechnen sich wie folgt: €/m3 x m3 Wassermenge = € Einnahmen 

Die Grundgebühren bleiben im aktuellen Kalkulationszeitraum unverändert.

Die 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Markt Schwaben wird wie folgt angepasst:



Im Rahmen der Kalkulation wird für den nächsten Kalkulationszeitraum (4 Jahre) eine Verbrauchsgebühr von 1,52 €/m3 festgesetzt.

Beschluss

Das Gremium beschließt die 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe­satzung (BGS-WAS) des Marktes Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung mit einer Gebühr 1,52 €/m³ mit Wirkung zum 01.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:45 Uhr