Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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01.07.2008
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38
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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05.12.2017
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5
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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24.07.2018
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9.2
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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15.10.2020
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6
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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14.12.2023
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Die Verwaltung verweist auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushaltskonsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020 und vom 15.10.2020.
Es liegen zugrunde:
I.
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Markt Schwaben vom 03.02.2004
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1. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 02.07.2008
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2. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 05.12.2017
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3. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 01.08.2018
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4. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 01.01.2021
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Erläuterung des Sachverhalts:
Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom 07.03.2019, Textziffer 4, 9. Fortschreibung, „Abwasserbeseitigung (HUA 7000)“, ist es erforderlich, die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen des Marktes Markt Schwaben zum 01.01.2024 neu zu kalkulieren und die Beiträge anzupassen.
In Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Landsberger Straße 155, 80687 München, wurden die Gebühren gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) wie folgt ermittelt:
Die Gebührenkalkulation erfolgt gem. Art. 8 KAG i. V. m. Art. 62 GO. Ein Zeitraum von 8 Jahren (4 Jahre rückwirkend „Nachkalkulation“ und 4 Jahre als Prognose “Vorkalkulation“) wird für die Kalkulation zugrunde gelegt.
Für die Nachkalkulation wird die Unterdeckung zum 31.12.2018 i.H.v. 348.731,15 € herangezogen.
In der Nachkalkulation werden bei der Position Einnahmen die Benutzungsgebühren des Schmutz- und Mischwassers betrachtet.
Im Bereich Ausgaben werden neben den Personalkosten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auch die kalkulatorischen Kosten betrachtet (u.a. AfA, Zinsen, Auflösung Beiträge).
Für die Straßenentwässerung wird für das Mischwasser ein Prozentsatz von 25 % und für das Regenwasser ein Prozentsatz von 50 % herangezogen.
Im Folgenden wird die Vorkalkulation aufgestellt:
Bei einer prognostizierten Abwassermenge von 735.000 m3 pro Jahr, einem kalkulatorischen Zinssatz von 4 % und der Auflösung einer Unter-/Überdeckung ist der Gebührensatz von 2,41 €/m3 um 0,11 €/m³ auf 2,52 €/m3 anzuheben. Die Abwassermenge setzt sich aus der verkauften Menge Trinkwasser zzgl. den Starkverschmutzern zusammen.
Ausgewiesen werden in o. g. Tabelle Einnahmen, welche sich aus z. B. Rückerstattungen ergeben.
Die Einnahmen errechnen sich wie folgt: €/m3 x m3 Abwassermenge = € Einnahmen
Eine Grundgebühr wird nicht erhoben.
Die 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Schwaben wird wie folgt angepasst:
Die vorliegende Berechnung zeigt auf, dass zur Kostendeckung nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 Kommunalabgabengesetz eine Gebührenerhöhung zu erfolgen hat. Für den nächsten Kalkulationszeitraum (4 Jahre) wird eine Verbrauchsgebühr von 2,52 €/m3 festgesetzt.