Finanzen Umsetzung Haushaltskonsolidierungskonzept 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 14.12.2023 ö 8

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
01.07.2008
38
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
05.12.2017
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
24.07.2018
9.2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
15.10.2020
6
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
14.12.2023


Die Verwaltung verweist auf die Marktgemeinderatssitzungen zur Haushaltskonsolidierung vom 09.04.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 10.03.2020, 14.04.2020 und vom 15.10.2020.

Es liegen zugrunde:

I.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Markt Schwaben vom 03.02.2004

1. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 02.07.2008

2. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 05.12.2017

3. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 01.08.2018

4. Änderungssatzung der BGS-EWS - in Kraft getreten zum 01.01.2021


Erläuterung des Sachverhalts:

Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts vom 07.03.2019, Textziffer 4, 9. Fortschreibung, „Abwasserbeseitigung (HUA 7000)“, ist es erforderlich, die öffentlichen Entwässerungs­ein­rich­tungen des Marktes Markt Schwaben zum 01.01.2024 neu zu kalkulieren und die Beiträge anzupassen.

In Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieur­gesellschaft mbH, Landsberger Straße 155, 80687 München, wurden die Gebühren gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) wie folgt ermittelt:

Die Gebührenkalkulation erfolgt gem. Art. 8 KAG i. V. m. Art. 62 GO. Ein Zeitraum von 8 Jahren (4 Jahre rückwirkend „Nachkalkulation“ und 4 Jahre als Prognose “Vorkalkulation“) wird für die Kalkulation zugrunde gelegt.

Für die Nachkalkulation wird die Unterdeckung zum 31.12.2018 i.H.v. 348.731,15 € herangezogen.


In der Nachkalkulation werden bei der Position Einnahmen die Benutzungsgebühren des Schmutz- und Mischwassers betrachtet.

Im Bereich Ausgaben werden neben den Personalkosten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungs­kosten auch die kalkulatorischen Kosten betrachtet (u.a. AfA, Zinsen, Auflösung Beiträge).

Für die Straßenentwässerung wird für das Mischwasser ein Prozentsatz von 25 % und für das Regenwasser ein Prozentsatz von 50 % herangezogen.

Im Folgenden wird die Vorkalkulation aufgestellt:


Bei einer prognostizierten Abwassermenge von 735.000 m3 pro Jahr, einem kalkulatorischen Zinssatz von 4 % und der Auflösung einer Unter-/Überdeckung ist der Gebührensatz von 2,41 €/m3 um 0,11 €/m³ auf 2,52 €/m3 anzuheben. Die Abwassermenge setzt sich aus der verkauften Menge Trinkwasser zzgl. den Starkverschmutzern zusammen.

Ausgewiesen werden in o. g. Tabelle Einnahmen, welche sich aus z. B. Rückerstattungen ergeben. 

Die Einnahmen errechnen sich wie folgt: €/m3 x m3 Abwassermenge = € Einnahmen 

Eine Grundgebühr wird nicht erhoben.
Die 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs­satzung des Marktes Markt Schwaben wird wie folgt angepasst:

Die vorliegende Berechnung zeigt auf, dass zur Kostendeckung nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 Kommunalabgabengesetz eine Gebührenerhöhung zu erfolgen hat. Für den nächsten Kalkulationszeitraum (4 Jahre) wird eine Verbrauchsgebühr von 2,52 €/m3 festgesetzt.

Beschluss

Das Gremium beschließt die 5. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs­satzung (BGS-EWS) des Marktes Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung mit einer Gebühr 2,52 €/m³ mit Wirkung zum 01.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2024 15:45 Uhr