Vollzug der BayStrWG
Widmung der Straße Marzell als Ortsstraße
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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10.11.2022
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3
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Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss
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beschließend
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22.06.2023
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Die Verhandlungen zur Übereignung der Straße Marzell (Flurstücke 980/11 und 980/10) an den Markt Markt Schwaben konnten inzwischen abgeschlossen werden.
Der entsprechende Grundabtretungsvertrag wurde am 30.05.2023 im Notariat Dr. Baumhof & Martin in Ebersberg notariell beurkundet. Danach erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Im Gegenzug verpflichtet sich der Markt alle im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft notwendigen Nebenkosten zu tragen.
Eine Teilfläche für zwei neu zu schaffende Stellplätze sind aus dem Grundstück FlSt.Nr. 980/10 herauszumessen und dem Grundstück FlSt.Nr. 980/6 zuzuschlagen.
Die Genehmigung der Grundabtretungsurkunde durch den Marktgemeinderat erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 29.06.2023.
Wie vom Markt beabsichtigt soll die Straße Marzell, welche komplett über die beiden Flurnummern 980/11 und 980/10 verläuft, vom Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG zur Ortsstraße Art. 46 Nr. 2 BayStrWG im Wege der Umwidmung aufgestuft werden (Art 7 Abs. 1 BayStrWG).
Beschluss
Die Straße Marzell wird im Wege der Umstufung nach Art. 7 Abs. 1 BayStrWG vom Eigentümerweg zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG aufgestuft und entsprechend gewidmet.
Straßenzug Nr. 280:
Eigentümer: Markt Markt Schwaben
Straße: Ortsstraße
Widmungsbeschränkung: keine
Straßenbezeichnung: Marzell
Flurnummern der Straße: 980/11, 980/10
Anfangspunkt: Nördliche Grundstücksgrenze der Flurnummer 980/11
Endpunkt: Südliche Grundstücksgrenze der Flurnummer 980/10
Teilstrecke von km: 0,000
bis km: 0,111
Baulastträger: Markt Markt Schwaben
Der Vollzug der Widmung kann erst erfolgen, wenn
- der Markt im Grundbuch als Eigentümer der beiden Flurnummern 980/11 und 980/10 eingetragen und
- die Fläche für die beiden Stellplätze auf FlSt.Nr. 980/10 amtlich vermessen und die Teilfläche dem Flurstück 980/6 zugeordnet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:38 Uhr