Finanzen Musikverein Markt Schwaben e.V. - Antrag auf Wiedergewährung des Dirigentenzuschusses ab 2023 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 22.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 22.06.2023 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Der Musikverein beantragt mit Schreiben vom 05.03.2023 die Wiedergewährung des Dirigenten­zuschusses ab dem Jahr 2023. Der Dirigent erhält vom Verein eine monatliche Aufwands­ent­schädigung von 400 €.

Durch die Auflagen während der Corona-Pandemie hat der Musikverein die im Jahr 2019 gewonnenen Jugendlichen wieder verloren. Auch die gebuchten Auftritte sind noch nicht auf demselben Niveau wie vor Corona. Das geringe Vereinsvermögen fließe ausschließlich in die Jugendarbeit sowie die Beschaffung von Notenmaterial. Damit der Dirigent weiterhin engagiert werden könne, sei der Musikverein dringend auf die Unterstützung der Gemeinde angewiesen.

Die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Vereins liegen der Kämmerei vor.

Gerade im Hinblick auf die Gewinnung jugendlicher Nachwuchsmusiker, die Konkurrenz­fähigkeit und damit das Fortbestehen der Marktkapelle, ist ein qualifizierter Dirigent unerlässlich, da dadurch die musikalische Qualität deutlich verbessert wird.
Die im Jahr 1983 gegründete Marktkapelle ist eine kulturelle Bereicherung für Markt Schwaben und darüber hinaus.

Der Musikverein bittet für 2023 um einen Zuschuss i. H. v. 100 % der Dirigentenkosten (4.800 €) sowie um Weitergewährung des Dirigentenzuschusses i. H. v. monatlich 250 € für das Jahr 2024 (3.000 €) bzw. zunächst um Einstellung der erforderlichen Mittel in den Haushalt 2024 und Auszahlung beider Zuschüsse in 2024.

Die Verwaltung informiert in diesem Zusammenhang, dass die Zuschussanträge für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund der Haushalts­konsoli­dierung des Marktes und der damit verbundenen Beschränkung der freiwilligen Fördermittel vom UVSK in seiner Sitzung am 04.02.2020 abgelehnt wurden.

Am 13.04.2023 wurde erneut ein Antrag auf Stabilisierungshilfe bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Der Markt befindet sich nach wie vor in der Haushalts­konsolidierung.

Beschluss

Das Gremium verweist auf die Haushalts­konsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushalts­mittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.

Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung.

Das Gremium beschließt, dem Zuschussantrag stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 05.07.2023 14:38 Uhr