Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet "ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg" Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.01.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 9

Sachvortrag

  • Bisherige Beschlüsse: Auf die lfd. Nr. 3 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 04.06.2019, die lfd. Nr. 10 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.09.2020, die lfd. Nr. 3 der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses vom 22.04.2021 und die lfd. Nr. 4 der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats vom 21.10.2021 wird verwiesen.

Das ehemalige Kläranlagengelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 1463/11 wird unterschiedlich genutzt. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan war es ursprünglich dargestellt als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Kläranlage. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Gebiet nicht.
Der Marktgemeinderat hat ein Erfordernis für eine Überplanung des Geländes gesehen und deshalb am 07.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans und in der Sitzung am 04.06.2019 für den Bebauungsplan Nr. 89 gefasst. Die Gründe für die Einleitung der beiden Bauleitplanverfahren können den Niederschriften über die Sitzungen vom 07.05. und 04.06.2019 entnommen werden. Darin sind neben anderem die verschiedenen Nutzungen des Geländes genannt. Das Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans konnte im Jahr 2021 abgeschlossen werden.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 12.11. bis 11.12.2020. In diesem Beteiligungsverfahren wurden von der Öffentlichkeit keine Anregungen zum Planentwurf vorgebracht.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses am 22.04.2021. In dieser Sitzung fasste der Sonderausschuss den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 16.07. bis 23.08.2021 durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und des Deutschen Alpenvereins, die im Zuge des vorgenannten Beteiligungsverfahrens eingegangen sind, erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats am 21.10.2021. In dieser Sitzung fasste der Marktgemeinderat einen erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss, der auch einige Änderungen des Bebauungsplanentwurfs enthält.
Die beschlossenen Änderungen des Entwurfs machten die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange notwendig.

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Zeitraum vom 11.11. bis 02.12.2021 durchgeführt (verkürzter Auslegungszeitraum). Zeitgleich erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die nachstehend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vor:

  1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 01.12.2021
  2. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.11.2021
  3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 08.11.2021
  4. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 18.11.2021
  5. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 02.12.2021
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1. Landratsamt Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung, Stellungnahme vom 01.12.2021

Das Landratsamt Ebersberg hat zu o. g. Verfahren zuletzt mit Schreiben vom 13.08.201 im Rahmen der Behördenbeteiligung Stellung genommen.
Die Gemeinde Markt Schwaben hat die eingegangenen Anregungen und Bedenken in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.10.2021 behandelt.
Das Ergebnis der Abwägung ist in den o.g. Entwurf eingegangen. Der geänderte Entwurf wurde öffentlich ausgelegt.

Die im Landratsamt vereinigten Träger öffentlicher Belange nehmen zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:

A. aus baufachlicher Sicht
Es ist wünschenswert bei zukünftigen Bebauungsplänen die Änderungen zu den vorherigen Planständen kenntlich zu machen.
Es wird empfohlen Festsetzungen zu den Abstandsflächen in den Bebauungsplänen mit aufzunehmen. Da die westliche Baugrenze des kleinen Gebäudes sehr dicht an der Baugrenze der Boulderanlage geplant ist, gibt es bei der Umsetzung die Themen des notwendigen Brandabstandes sowie der Abstandsflächen untereinander.
Um Klarstellung wird gebeten.
Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.

B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen: keine

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können: keine
Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit: keine

C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände und Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

D. aus bodenschutzfachlicher Sicht
Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestehen keine Änderungen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2. Deutsche Bahn AG - DB Immobilien, Stellungnahme vom 15.11.2021

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtigt, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o. g. Verfahren.

Die mit Schreiben CR.R O4-S(E1) XP, TOEB-MÜN-21-109270 vom 20.07.2021 mitgeteilten Hinweise und Bedingungen sind weiterhin gültig und zu beachten.
Bei Rückfragen zu diesem Schreiben steht Ihnen Frau Petzi gerne zur Verfügung.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

3. Staatliches Bauamt Rosenheim, Stellungnahme vom 08.11.2021

Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim Fachbereich Straßenbau bestehen keine Einwände. Die Erschließung erfolgt rückwärtig über die bereits bestehende Erschließung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
4. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 18.11.2021

Es ist sicherzustellen, dass durch den Anschluss des vom obigen Bebauungsplanes bezeichneten Gebietes an das Kanalnetz des Marktes Markt Schwaben zum einen die Abwasserqualität des vom Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos zu übernehmende Abwassers nicht negativ beeinflusst und zum anderen die vertragliche Einleitmenge nicht überschritten wird.
Sofern diese beiden Punkte eingehalten werden, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

5. Deutscher Alpenverein, Sektion Markt Schwaben, Stellungnahme vom 02.12.2021

Die Mitglieder des Marktgemeinderats haben Kopien des Schreibens vom 02.12.2021 zusammen mit der Beschlussvorlage erhalten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beschluss

1.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg, Sachgebiet Bauleitplanung vom 01.12.2021

Das betreffende Baufenster des „kleinen Gebäudes“ neben der Boulderanlage wurde auf dezidierten Wunsch des DAV im letzten Verfahrensschritt aufgenommen. Dieser betreibt dort offensichtlich in einem Container Lagerhaltung o.ä. Tatsächlich sind weder regelmäßige Abstandsflächen noch ein minimaler Brandabschnitt (Hinweis: Minimum fünf Meter) zwischen den beiden Gebäuden nachweisbar, insofern ist eine betreffende Festsetzung obsolet. Ein Betrieb dieses Bauteils „kleines Gebäude“ ist nach Auffassung des Marktes allenfalls als nicht brennbares Gebäude ohne Aufenthaltsräume und notwendige Fenster vorstellbar, nutzungsstrukturell der Boulderanlage zugeordnet. Falls sich Brandlasten in diesem Gebäude befinden sollten, wird eine betreffende Ausbildung der Gebäudehülle in F90 nicht brennbar empfohlen. Dies ist im Bauvollzug durch den Antragsteller in seinem Brandschutzkonzept zum Bauantrag darzulegen.
Hinweis: Nachdem auch das Bauteil Boulderanlage im betreffenden Bereich keine notwendigen Fenster aufweist, ist die räumliche Nähe bzgl. des Belangs Belichtung, Belüftung und Besonnung nicht maßgeblich. Der Belang Brandschutz ist unabhängig davon in jedem Fall durch den Bauwerber abzuarbeiten.

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 15.11.2021

Der Hinweis auf die Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 20.07.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die in den Stellungnahmen vom 25.11.2020 und 20.07.2021 aufgeführten Belange wurden bereits gewürdigt und berücksichtigt, soweit dies erforderlich war. Auf die vom Sonderausschuss am 22.04.2021 und vom Marktgemeinderat am 21.10.2021 gefassten Abwägungsbeschlüsse wird verwiesen. Beide Beschlüsse haben unverändert weiterhin Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien nicht veranlasst.

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Rosenheim vom 08.11.2021

Der in der Stellungnahme vom 08.11.2021 enthaltene Hinweis auf zu duldende Straßenemissionen ist identisch mit dem Hinweis in der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts vom 12.07.2021. Zu dieser Stellungnahme hat der Marktgemeinderat bereits in der Sitzung am 21.10.2021 einen Abwägungsbeschluss gefasst, der weiterhin unverändert Bestand hat.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim nicht veranlasst.

4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 18.11.2021

Die aktuelle Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes enthält die gleichen Hinweise wie die Stellungnahmen vom 20.11.2020 und 12.07.2021. Diese beiden Stellungnahmen wurden bereits gewürdigt. Auf die vom Sonderausschuss am 22.04.2021 und vom Marktgemeinderat am 21.10.2021 gefassten Abwägungsbeschlüsse wird verwiesen. Beide Beschlüsse haben unverändert weiterhin Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der aktuellen Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes nicht veranlasst.

5.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Deutschen Alpenvereins, Sektion Markt Schwaben, vom 02.12.2021

Zu Ziffer 1. Zaun im Gelände:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021, die betreffende Thematik ist unverändert.
Zu Ziffer 2. „Turnen / Aufwärmen“:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021 zu den Erweiterungsmöglichkeiten (Ziffer 1. Schreiben DAV vom 22.08.2021), die betreffende Thematik ist unverändert.
Hinweis: Das Abhalten von Freiluftübungen auf dem DAV-Gelände ist jederzeit möglich, auch ohne Baugrenzen.
Zu Ziffer 3. Bäume / Gehölze:
Verwiesen wird auf den Abwägungsbeschluss vom 21.10.2021 zu den Erweiterungsmöglichkeiten (Ziffer 4. Schreiben DAV vom 22.08.2021), die betreffende Thematik ist unverändert.

6.
Der Marktgemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.

7.
Der Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.01.2022 als Satzung beschlossen.

8.
Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

9.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 20.01.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2022 17:07 Uhr