Stellenplan zum Haushalt 2022
- Vollzeitäquivalente
Der Stellenplan zum Haushalt 2022 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
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2022
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2021
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+/-
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1.
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Beamte
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5,23
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4,23
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+ 1,00
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2.
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Tariflich Beschäftigte
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a)
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Rathausverwaltung
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55,77
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54,24
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+ 1,53
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b)
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Bauhof und Betriebe
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31,56
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32,56
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- 1,00
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c)
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Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
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6,00
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6,00
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-
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d)
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Feuerwehr
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1,00
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1,00
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-
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e)
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Kinder- und Jugendeinrichtungen
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13,74
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13,74
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-
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(Bücherei, HAB, MIB, JUZ)
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f)
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Ausbildung
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4,00
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4,00
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-
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Summe Stellen
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117,30
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115,77
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+ 1,53
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Zum Stichtag 31.12.2021 waren 107,84 Stellen besetzt.
Von den unbesetzten Stellen sind:
●
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1,00
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(vrs.) zu einem späteren Zeitpunkt besetzt,
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●
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3,50
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(bisher erfolglos) öffentlich ausgeschrieben bzw. die Ausschreibung ist in Bearbeitung,
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●
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0,28
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aufgrund befristeter Teilzeitbeschäftigungen unbesetzt,
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●
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2,15
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aus sonstigen Gründen unbesetzt (z. B. Stelle konnte nur in Teilzeit besetzt werden).
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Der Stellenplan ist seiner rechtlichen Qualität nach keine Zustandsbeschreibung, sondern stellt die vom Marktgemeinderat gesetzte Höchstgrenze für Stellenanhebungen und -mehrungen dar.
Der Entwurf des Stellenplans liegt als Anlage zu diesem Beschlussvorschlag bei.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 einstimmig eine Empfehlung an den Marktgemeinderat ausgesprochen, den Stellenplan 2022 in der vorgelegten Form zu beschließen. Seit der Finanzausschusssitzung haben sich noch zwei Änderungen im Stellenplan ergeben, die aber keinen Einfluss auf die Summe der Stellen im Stellenplan haben:
- Umwandlung einer Praktikantenstelle in eine Ausbildungsstelle
- Umwandlung einer Tarifstelle der Entgeltgruppe 12 in eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 13 (gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 24.02.2022)
- Neue Stellen
Für den Stellenplan 2022 sind folgende neue Stellen eingeplant:
Bezeichnung
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EG
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neue
Stelle
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+
vorhan-dene Stelle
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=
Stelle
gesamt
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Bemerkung
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Rathausverwaltung
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A 3 - Finanzen
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SG 3.1 Kämmerei
Aufbau / Übergang / Ersatz für Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung und Anordnungswesen
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8
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0,53
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0,47
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1,00
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befristete Auf-stockung der Stelle auf Vollzeit bis 2023/10
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A 4 - Bauen und Umwelt
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SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Verwaltungsfachangestellte/r Straße, Wasser, Kanal
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6
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1,00
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befristet bis 2023/12
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SG 4.2 Straßen- und Tiefbau
Fachkraft - Straße, Wege, Plätze
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6
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1,00
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befristet bis 2023/12
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Summe neue Stellen
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2,53
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- Unterjährige Veränderungen
Weggefallene Stellen
Folgende Stellen sind im Laufe des letzten Haushaltsjahres weggefallen bzw. der zukünftige Wegfall wurde festgelegt:
Bezeichnung
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EG
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Stelle
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Erläuterung
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Bauhof und Betriebe
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Hausmeister/in
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5
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- 1,00
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Nachbesetzung auf bereits vorhandener Stelle erfolgt
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Summe weggefallene Stellen
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-1,00
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- Bewertungsänderungen
Durch neue Aufgaben und eine zunehmende Komplexität bei laufenden Aufgaben verändern sich zum Teil die qualitativen Anforderungen an die Stelleninhaber/innen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vermutlichen Stellenhebungen des kommenden Jahres innerhalb gewisser Toleranzen zu schätzen sind und diese Schätzungen in den Stellenplan über die Anzahl und Wertigkeit der Stellen eingehen soll.
Aus der Ausweisung höherwertiger Stellen im Stellenplan können einzelne Beschäftigte keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung ableiten. Nach dem Grundsatz der Tarifautomatik richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach der auszuübenden Tätigkeit. Nur bei Erfüllung der entsprechenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale ergibt sich die Eingruppierung als zwingende rechtliche Folge.
Es wurden daher, wie in den Vorjahren, Bewertungsänderungen nach Erfahrungswerten eingeplant:
Entgelt-gruppe
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Vollzeitäquivalente
Bewertungsänderung
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EG 9 c
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+ 1,00
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EG 9 b
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- 1,00
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EG 9 a
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+ 1,00
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EG 7
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+ 2,00
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EG 6
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+ 2,00
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EG 5
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- 5,00
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S 8 b
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+ 0,69
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S 8 a
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- 0,69
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- Personalhaushalt
Die Veranschlagung von Personalausgaben erfolgt nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen.
Bei der Planung werden alle besetzten Stellen mit den individuellen Auszahlungen je nach Besetzung und unbesetzte Stellen mit Jahresmittelbeträgen veranschlagt.
Die neuen Stellen werden so konkret wie möglich ab voraussichtlicher Wirksamkeit im Personalhaushalt finanziell abgebildet.
Personalausgaben sind insbesondere die Entgelt- und Besoldungsausgaben, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Zusatzversicherung und zum Versorgungsverband sowie Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Insgesamt ergibt sich für 2022 ein Ansatz in Höhe von 8.312.600 €.
Dies stellt gegenüber dem Ansatz 2021 eine Mehrung von 371.200 € dar.
Die Mehrkosten entstehen insbesondere aus folgenden Gründen:
Mehrkosten ca.
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Neue Stellen im Stellenplan 2022
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125.300 €
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Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen
- TVöD: + 1,80 % zum 01.04.2022
- Beamtenbesoldung: + 2,80 % zum 01.12.2022 + Corona-Sonderzahlung
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91.200 €
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Erhöhung tarifliche Jahressonderzahlung von 79,51 % auf 84,51 % (Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. S2 bis S9)
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13.400 €
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Automatische Stufenerhöhungen durch Erreichen der Stufenlaufzeit
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23.600 €
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Höhergruppierungen aufgrund der neuen Entgeltordnung für handwerkliche Beschäftigte
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24.000 €
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Eingeplante Bewertungsänderungen (siehe Nr. 4)
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16.400 €
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Stundenerhöhungen bzw. finanzielle Berücksichtigung von einzelnen Stellen für einen größeren Teil des Kalenderjahres (z. B. 12 anstatt 6 Monate im Vorjahr)
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33.800 €
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Voraussichtlicher zeitlicher Mehraufwand aufgrund von COVID-19-Hygienemaßnahmen in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
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27.700 €
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Tatsächlich wurden im Jahr 2021 voraussichtlich ca. 7.620.000 € an Personalkosten ausgegeben.
Die Einsparungen beruhen insbesondere auf verzögerten bzw. bisher noch nicht vollzogenen Neueinstellungen bzw. Ersatzeinstellungen aufgrund der Arbeitsmarktlage sowie auf Wegfällen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Aufgrund der bestehenden Personalzuweisung zum KUMS erfolgt über die Verwaltungskostenpauschale eine Erstattung von Personalausgaben an den Markt in Höhe von ca. 116.400 €.
Im nachfolgenden Diagramm wird die Entwicklung der Personalausgaben in den letzten Jahren dargestellt.
In dem Diagramm werden neben den direkten Personalausgaben im Deckungskreis 40 auch die Sachkosten im Personalbereich (externen Personalkosten) ausgewiesen (orange dargestellt).
Hierzu zählen Fort- und Ausbildungskosten, Kosten für externe, nicht direkt beschäftigte Unterstützungskräfte und Beratungsleistungen.
In Summe ist für diese Ausgaben in 2022 ein Betrag von 229.300 € vorgesehen.