Antrag auf Baugenehmigung Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus, Finsinger Straße 23, Fl.Nr. 370/15 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 2

Sachvortrag

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 34 Agrob.
Es soll ein Anbau mit 2 Wohneinheiten an das bestehende Wohnhaus errichtet werden. 

Es werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt:
  1. 40 Meter Sichtdreieck mit 20 Meter Annäherungsfahrt

Begründung vom Architekten:
Maßgeblich für das erforderliche Sichtdreieck sind die anzusetzende Höchstgeschwindigkeit auf den Fahrbahnen der Finsinger Straße, sowie das Sichtdreieck zur Haltesicht.
Die neue Lage des Sichtdreiecks wurde mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim (Straußenbauamt) abgestimmt und ist in der Planung dargestellt. 

  1. Max. Sockelhöhe von 0,30 m und maximale Traufhöhe von 5,80 m über dem natürlichen Gelände festgesetzt. Es ist kein Kniestock zulässig.

Begründung vom Architekten: 
Es handelt sich um einen atypischen Einzelfall.
Aufgabe des damaligen Bebauungsplans aus dem Februar 1968 war es die damals neu geplante Bebauung entlang der Ludwig-Thoma-Straße städtebaulich zu ordnen. Das betroffene Grundstück ist wohl wegen dem notwendigen Sichtdreieck in den Geltungsbereich mit aufgenommen worden.
Städtebaulich wird das Bauvorhaben mehr von der umliegenden Bebauung entlang der Finsinger Str. geprägt, als von der vorhandenen Bebauung der Ludwig-Thoma-Str., weshalb sich grundsätzlich, auch mit dem Gebot sparsam mit Grund um Boden umzugehen, das Bauvorhaben als Nachverdichtung städtebaulich einfügt.
Die maximale Wandhöhe an der südlichen Traufseite beträgt 7,385 m und wegen dem abfallenden Gelände beträgt die max. Wandhöhe an der nördlichen Traufseite 8,41 m über dem natürlichen Gelände. Der geplante Kniestock im Dachgeschoss ab RFB DG beträgt 1,25 m. 
Bei dem Bauvorhaben sind weder das Dachgeschoss noch das Kellergeschoss als Vollgeschoss ausgebildet. Diese maßgebliche Festsetzung der Vollgeschosse wird durch den neu geplanten Anbau weiterhin eingehalten. Auch die städtebaulichen Kennwerte GRZ 0,4 und GFZ 0,7 als Höchstgrenze werden eingehalten. 
 
Für das Vorhaben werden insgesamt 6 Stellplätze benötigt. Für den Bestand sind 2 Garagen vorhanden. Für die beiden neugeschaffenen Wohneinheiten mit jeweils mehr als 100 m² Wohnfläche sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. 4 von den Stellplätzen werden im Norden mit einer Zufahrt von der Finsinger Straße und 2 im Westen des Grundstücks von der Ludwig-Thoma-Straße erschlossen. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da sich hier um eine Nachverdichtung handelt, sich das Vorhaben einfügt und die Befreiungen vertretbar sind.

Beschluss

Für das Vorhaben „Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus“ wird das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen (Sichtdreieck, Wandhöhe, Kniestock) 
erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr