Antrag auf Baugenehmigung Sanierung des denkmalgeschützten "Waxhauses" mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten, Erdinger Straße 9 Fl.Nr. 256/3 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Baugrundstück befindet sich im nicht überplanten Innenbereich. Somit ist die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 
Beim sogenannten „Waxhaus“ handelt es sich um ein Baudenkmal (Eintrag in der Denkmalliste unter Nr. D-1-75-127-4), das einen älteren nördlichen Kern hat und 1911 /1917 sowohl nach Süden erweitert als auch im nördlichen Bereich aufgestockt wurde. Das gesamte Gebäude wurde mit einer einheitlichen Gebäudehülle versehen.
Laut Planer war es Aufgabe, im Zuge einer Entwurfsplanung ein Konzept für das „Waxhaus“ zu entwickeln, mit dem sowohl der gewünschten Nutzung – Aufteilung des Gebäudes in 5 Wohneinheiten – als auch dem Denkmalstatus Rechnung getragen werden. 

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme werden unter anderem die betroffenen schadhaften Wände saniert. Bei Bedarf wird der befallende Putz entfernt. Die Decken werden im Zuge der Malerarbeiten mittels Armierungsgewebe gesichert. 

Im Erdgeschoss sollen 2 Wohnungen, im Obergeschoss 2 Wohnungen und im Dachgeschoss wird 1 Wohnung entstehen. Die gesamte Wohnfläche soll 312,49 m² betragen. Die Kubatur, GRZ und GFZ bleiben unverändert, da sich das Gebäude außen nicht verändert. 
Für das Vorhaben werden insgesamt 9 Stellplätze benötigt. Diese werden alle auf dem Grundstück nachgewiesen. 

Seitens des Landratsamtes Ebersberg wurden auch das Staatliche Bauamt und das Landesamt für Denkmalpflege um Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten. Seitens des Staatlichen Bauamtes Rosenheim werden keine Bedenken geltend gemacht, sondern lediglich Auflagen, die berücksichtigt werden müssen. Vom Landesamt für Denkmalpflege liegt noch keine Stellungnahme vor. Laut Landratsamt ist auch hier von keinen Einwänden auszugehen, da vorab die Sanierung komplett mit dem Landesamt abgesprochen wurde. 

Aus Sicht der Bauverwaltung kann daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschluss 1

Zu dem geplanten Vorhaben „Sanierung des denkmalgeschützten „Waxhauses“ mit Aufteilung in 5 Wohneinheiten“ wird das gemeindlichen Einvernehmens erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Die Verwaltung wird bevollmächtigt das Einvernehmen zu dem auf dem Grundstück Erdinger Straße 9 geplanten Vorhaben (Aufteilung des Gebäudes in fünf Wohneinheiten) zu erteilen für den Fall, dass ein Antrag mit einem Stellplatznachweis vorgelegt wird, der einen Erhalt der am Fahrbahnrand der Straße Am Fischgrieß bestehenden Parkmöglichkeit beinhaltet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr