Antrag auf Baugenehmigung Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses: Dachausbau zu Wohnzwecken Hans-Watzlik-Weg 9, Fl.Nr. 367/29 erneute Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

        zuletzt gefasster Beschluss:
       Auf lfd. Nr. 4 der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 03.03.2022 wird verwiesen.

Der Tekturantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses für den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken mit dem dafür erforderlichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 31 „Bundesbahnsiedlung“ für die Ausbildung eines Kniestocks wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 03.03.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen hierfür wurde einstimmig abgelehnt. 

Mit Schreiben vom 15.03.2022 (Eingang 28.03.2022) hat das Landratsamt Ebersberg dem Markt Markt Schwaben eine Anhörung zum geplanten Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens übersandt. 

Das Landratsamt Ebersberg teilt dem Markt Markt Schwaben folgenden Sachverhalt mit:

„Gegenüber der ursprünglichen Baugenehmigung wurde die Gebäudehöhe nicht verändert. Es werden auch keine zusätzlichen Wohneinheiten beantragt. Die bereits eingebauten Küchenanschlüsse wurden nach Einstellung der Bauarbeiten zurückgebaut. 
Aufgrund der veränderten Geschosshöhen ist ein größerer nutzbarer Raum im Dachgeschoss sowie ein Kniestock von ca. 85 cm entstanden. Hier sollen nun neben zwei weiteren Zimmern zusätzliche Abstellräume und ein Technikraum entstehen. 

Mit der Erstgenehmigung wurde bereits eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zugelassen. Ein Stellplatzmehrbedarf ergibt sich durch die Änderung nicht. Für die Erstellung des Kniestocks finden sich mehrere Bezugsfälle in der näheren Umgebung des Vorhabens. 

Für sich alleine betrachtet wäre die Änderung der Geschosshöhen gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 b) Bayerische Bauordnung auch schon vor Fertigstellung der Anlage verfahrensfrei zulässig gewesen. Lediglich wegen der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans „Bundesbahnsiedlung“ für die Ausbildung eines Kniestocks war ein Änderungsbauantrag zu stellen. 

Da im Umgriff des Bebauungsplanes bereits vergleichbare Befreiungen zugelassen wurden, das Verfahren für die Aufhebung des Bebauungsplanes zudem bereits eingeleitet ist und durch die Erteilung einer Befreiung für die Ausbildung eines Kniestocks daher im vorliegenden Fall Grundzüge der Planung nicht berührt würden, besteht nach unserer Auffassung ein Rechtsanspruch des Bauherrn auf Erteilung der beantragten Änderungsbaugenehmigung“


Aus der Mitte des Ausschusses wird der Antrag gestellt, die öffentliche Sitzung kurzzeitig zu schließen. 

Beschluss:  
Die öffentliche Sitzung wird unterbrochen.

Anwesend: 9
Ja – Stimmen: 9
Nein – Stimmen: 0

Die öffentliche Sitzung wird in der Zeit von 19:28 bis 19:38 Uhr unterbrochen.
Der Schriftführer erläutert dem Gremium mögliche rechtliche Folgen im Falle einer rechtswidrigen Versagung des gemeindlichen Einvernehmens.
Die Abstimmung über den Beschlussvorschlag erfolgt in öffentlicher Sitzung. 

Beschluss

Aufgrund der vom Landratsamt Ebersberg geschilderten Sach- und Rechtslage wird dem Antrag auf Tektur zum Neubau eines Zweifamilienhauses für den Dachausbau zu Wohnzwecken das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Bauaufsichtsbehörde wird gebeten nach Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Nutzung des Gebäudes entsprechend der Baugenehmigung erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr