Bauleitplanverfahren der Gemeinde Poing Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46.3 Schulareal, Änderung an der Gruber Straße für Schwimmbad und Mensa Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Bauausschusssitzung, 14.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss (Markt Markt Schwaben) Haupt- und Bauausschusssitzung 14.04.2022 ö Sachstandsinformation 7

Sachvortrag

Die Gemeinde Poing beabsichtigt den Neubau einer Mensa sowie einen Ersatzneubau für das Schulschwimmbad im Bereich des Schulgeländes nördlich der Gruber Straße. 

Um das Vorhaben realisieren zu können, hat der der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Poing am 27.04.2021 beschlossen, den seit 1996 bestehenden Bebauungsplan Nr. 46 Schulareal Am Bergfeld im südlichen Teilbereich zu ändern. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den südlichen Teilbereich des Schulareals Poing und wird begrenzt von der Gruber Straße im Süden, der Plieninger Straße im Osten und der Grund- und Mittelschule im Norden. 

Das Plangebiet wird derzeit als Schulhof für die nördlich gelegene Grund- und Mittelschule genutzt. Weiterhin befindet sich ein Hausmeistergebäude auf dem Gelände, das abgerissen werden soll.

Um die Errichtung des geplanten Lehrschwimmbads und der Mensa zu ermöglichen, wird die Baugrenze gegenüber der Darstellung im bisherigen Bebauungsplan deutlich erweitert. Auch die bisherigen Festsetzungen zum Lärmschutzwall werden an die neuen Bauvorhaben auf dem Gelände angepasst.
Die bisherige Nutzungsart als „Sonstiges Sondergebiet Schulareal“ bleibt unverändert.

Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die südlich angrenzende Gruber Straße. An dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe auch die Bushaltestelle „Schulzentrum“.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit bis 12.05.2022 zum Satzungsentwurf Stellung zu nehmen.

Da die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans keine unmittelbaren Belange des Marktes Markt Schwaben berührt, wird die Verwaltung der Gemeinde Poing mitteilen, dass keine Anregungen vorgebracht werden.
Hierbei wird auch darauf hingewiesen, dass von einer weiteren Beteiligung des Marktes im Verfahren abgesehen werden kann, sofern es sich nicht um wesentliche in die Planung eingreifende Änderungen handelt.

Datenstand vom 12.05.2022 12:07 Uhr