Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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vorberatend
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14.05.2003
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6
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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27.09.2011
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9
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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Sachstandinformation
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15.05.2018
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2
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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03.07.2018
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2
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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30.06.2022
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3
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Die auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 402 westlich des Hauser Wegs ehemals vorhandenen Tennisplätze sind vor langer Zeit aufgelassen worden. Seit mindestens 2003 beschäftigt sich der Grundstückseigentümer mit dem Thema der Nachnutzung des Geländes. Er hat im Laufe der Jahre auf eigene Kosten mehrere Konzepte für eine teilweise Bebauung sowie einen naturnahen Gewässerausbau unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes sowie des Hochwasserschutzes erarbeiten lassen.
Ein großer Teil des Grundstücks liegt im Bereich eines vom Landratsamt Ebersberg durch Verordnung aus dem Jahr 1998 (geändert im Jahr 2013) festgesetzten Überschwemmungsgebiets.
§ 78 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz enthält die folgende Bestimmung:
„In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt.“
Das Gesetz enthält aber auch Ausnahmeregelungen von dieser Bestimmung. Sollte der Markt eine Überplanung des Gebiets für denkbar halten, wäre neben anderem zu prüfen, ob eine der Ausnahmen in diesem Fall vorliegen könnte.
In früheren Jahren befassten sich die gemeindlichen Gremien einige Male mit der Fläche zwischen Hauser Weg und Hennigbach und trafen die folgenden Entscheidungen:
Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 14.05.2003:
„Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat folgende Beschlüsse:
Die beabsichtigte Überplanung der Flächen am Hauser Weg ist eine sinnvolle Gestaltung und im Rahmen der Baulandbeschaffung für die einheimische Bevölkerung ortsplanerisch zu begrüßen. Die Angelegenheit ist mit den Fachbehörden zu besprechen.“
Abstimmungsergebnis: 9 Ja- und 0 Nein-Stimmen
Beschluss des Haupt- und Bauausschusses vom 27.09.2011:
„Die Verwaltung wird beauftragt die Überlegungen des Grundstückseigentümers mit den Fachbehörden und den mit der Hochwasserfreilegung beauftragten Planungsbüros vorzubesprechen und die im Sachvortrag aufgeführten Informationen bzw. Unterlagen beizubringen.“
Abstimmungsergebnis: 10 Ja- und 0 Nein-Stimmen
Der Grundstückseigentümer ließ im Jahr 2017 ein neues Konzept für eine künftige Nutzung des Grundstücks anfertigen, stellte dieses zusammen mit einem Vertreter des von ihm beauftragten Architekturbüros den Fraktionen des Marktgemeinderats im Herbst 2017 vor und beantragte mit Schreiben vom 21.02.2018 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich zwischen Hennigbach und Hauser Weg.
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 03.07.2018 ist zu entnehmen, dass folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht worden ist:
„Der Marktgemeinderat nimmt das vom Büro X³ Architekten GmbH mit Datum 08.02.2018 vorgelegte Entwicklungskonzept zur Kenntnis.
Grundsätzlich ist eine bauliche Entwicklung auf einer Teilfläche des im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellten Grundstücks Fl.Nr. 402 zwischen dem Hennigbach und dem Hauser Weg vorstellbar.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja- und 13 Nein-Stimmen
Damit war der vorstehende Beschlussvorschlag abgelehnt worden.
In der am 20.06.2022 durchgeführten Beiratssitzung wurde darüber diskutiert, ob eine Entscheidung zur künftigen Nutzung des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt getroffen oder der Einstieg in die Erarbeitung eines ISEK abgewartet werden sollte. Hierzu ist anzumerken, dass sich im Zuge der Klausursitzung am 12. u. 13.03.2022 ein Teil des Marktgemeinderats grundsätzlich für eine geänderte Nutzung des Areals ausgesprochen hatte.
Mitglieder des Marktgemeinderats, die die in der o. a. Tabelle genannten Sitzungsniederschriften einsehen möchten, haben die Möglichkeit einen Termin für eine Einsichtnahme im Rathaus zu vereinbaren.