Finanzen
Ermächtigung Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2022
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Die Haushaltssatzung 2022 sieht eine Darlehensaufnahme i. H. v. 11.804.900 € vor.
Die Haushaltssatzung wurde am 27.04.2022 von der Rechtsaufsicht genehmigt.
Da die Kreditinstitute ihre Angebote zum Teil nur sehr kurzfristig halten können, hat es sich in der Praxis bewährt, dass die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme auf den Ersten Bürgermeister übertragen worden ist. Die Verwaltung empfiehlt, diese Regelung beizubehalten.
Die Verwaltung wird das Darlehen erst dann aufnehmen, wenn die Liquidität der Kasse durch andere Mittel nicht mehr gegeben ist.
Vor der Darlehensaufnahme werden entsprechende Angebote eingeholt; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. Über die Aufnahme des Darlehens, einschließlich der Konditionen, wird dem Marktgemeinderat in der nächsten Sitzung berichtet.
Beschluss
Das Gremium beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2022 entsprechend folgender Kriterien:
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung
Darlehen i. H. v. max. 11.804.900 € aufzunehmen.
- Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
- Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2022 15:17 Uhr