Gremium
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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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17.03.2022
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5
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Haupt- und Bauausschuss
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öffentlich
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beschließend
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15.09.2022
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6
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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22.09.2022
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6
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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (BayStMWi) hat zu den wesentlichen Änderungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren ein ergänzendes Beteiligungserfahren eingeleitet. Kommunale Spitzenverbände, Städte, Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis 19.09.2022 gegenüber dem Staatsministerium zum überarbeiteten Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms äußern.
Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist jedoch beschränkt auf die Themenbereiche, deren Änderungen neue oder verstärkte Beachtenspflichten zur Folge haben.
Es handelt sich hierbei um folgende Themenbereiche:
Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen
Ergänzung einer sog. Beharrensregelung für Gemeinden, die nach der ursprünglichen Entwurfsfassung einer anderen Gebietskategorie als bisher zugeordnet worden wären (Markt Schwaben nicht betroffen, da unverändert dem sog. „Verdichtungsraum“ zugeordnet)
Verstärkung der Festlegung für die regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft
- Ziffern 6.6.1 Abs. 1, 6.6.2 Abs. 1, 6.2.3 Abs. 4 und 7.1.3 Abs. 3:
Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur (Windenergie, Photovoltaik)
- Ziffer 7.2.5 Abs. 1, 2 und 5 sowie Ziffer 7.2.6 Abs. 1 und 2:
Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement
Zu beachten ist hierbei, dass das Landesentwicklungsprogramm zwischen den Begriffen „Ziele“ und „Grundsätze“ unterscheidet:
Ziele sind verbindliche Vorgaben der Raumordnung und bei der kommunalen Planung zwingend zu beachten („sind“).
Der Begriff „Grundsätze“ ist definiert als Aussage der Raumordnung, die als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidung gilt („soll“).
Der Bayerische Städtetag beabsichtigt, zu den geplanten Änderungen bei den oben angeführten Themenbereichen entsprechend des von der Geschäftsstelle bereits vorbereiteten Entwurfs Stellung zu nehmen. Der Entwurf der Stellungnahme vom 05.08.2022 ist dieser Beschlussvorlage in Anlage 2 beigefügt.
Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung der vorbereiteten Stellungnahme des Bayerischen Städtetages:
- Zu Ziffer 1.2.2. Abs. 3 (Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen):
Es wird begrüßt, dass diese Festlegung nunmehr als Grundsatz, nicht mehr als Ziel formuliert werden soll. Die verschiedenen Modelle bei der Ausweisung von Bauland sind auf den Bedarf der jeweiligen Gemeinde angepasst und Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung.
- Zu Ziffer 2.2.1 Abs. 2 (Ergänzung einer sog. Beharrensregelung für Gemeinden, die nach der ursprünglichen Entwurfsfassung einer anderen Gebietskategorie als bisher zugeordnet worden wären):
Die Aufnahme einer Beharrensregelung wird ausdrücklich begrüßt.
- Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 3 (Verstärkung der Festlegung für die regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft):
Die exklusive Sicherung von Flächen für einzelne Raumfunktionen erhöht den Druck auf die übrigen Flächen, insbesondere auch im Hinblick auf die für die Energiewende notwendigen Flächen und Einrichtungen.
- Zu den Ziffern 6.6.1 Abs. 1, 6.6.2 Abs. 1, 6.2.3 Abs. 4 und 7.1.3 Abs. 3
(Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur – Windenergie, Photovoltaik):
Im Landesentwicklungsprogramm sollte hinsichtlich der Zielvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix nicht nur auf andere Ebenen (Fachstellen und allgemeine Klimaschutzziele) verwiesen werden, sondern es sollten hier konkrete mittelfristige Ziele formuliert werden, um dadurch einen verlässlichen Rahmen für die kommunale Planung zu schaffen.
- Zu Ziffer 7.2.5 Abs. 1, 2 und 5 sowie Ziffer 7.2.6 Abs. 1 und 2 (Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement):
Zu diesen konkreten Ergänzungen werden keine Einwände erhoben
(Anmerkung der Verwaltung: An dieser Stelle ist im Landesentwicklungsprogramm u.a. auch der Grundsatz festgehalten, bestehende Siedlungen vor einem mindestens hundertjährlichen Hochwasser zu schützen.)
Der Zusammenfassung der Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverfahrens kann entnommen werden, dass neben dem Markt mehrere Gemeinden und Planungsverbände Bedenken hinsichtlich der in Ziffer 3.2 formulierten Strategien für die Aktivierung von Potentialen der Innenentwicklung geäußert hatten. Es stand die Sorge im Raum, dass Verfahren aufgrund neuer Nachweise und Dokumentationen zusätzlich zu dem im Bauleitplanverfahren bereits gesetzlich vorgegebenen umfangreichen Prüfungen und Abwägungsgeboten zeitlich noch weiter in die Länge gezogen werden könnten.
Hierzu stellt das Staatsministerium in seiner Synopse zu den Ergebnissen des Beteiligungs-verfahrens fest, dass dieses Ziel aufgrund der Rechtsprechung neu formuliert werden musste, inhaltlich werde aber der Status quo gewahrt. Verschärfungen seien mit der neuen, ausführlicheren Formulierung des Ziels „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht verbunden. Auch wurde im aktuellen Entwurf die Formulierung hinsichtlich der erforderlichen Einbeziehung der Grundstückseigentümer etwas entschärft und für die Begründung des Bedarfs an neuen Siedlungsflächen die Auslegungshilfe „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen.…“ des Staatsministeriums als Hilfestellung empfohlen.
Da die Frist für die Abgabe einer erneuten Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 19.09.2022 endete, wurde das Thema bereits in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 15.09.2022 behandelt. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:
„ Der Markt Markt Schwaben schließt sich in seiner aktuellen Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zum überarbeiteten Fortschreibungsentwurf in der Fassung vom 02.08.2022 der Äußerung des Bayerischen Städtetages an. Darüber hinaus werden keine weiteren Bedenken oder Anregungen zu den Themenbereichen des erweiterten Beteiligungsverfahrens vorgetragen.“
Entsprechend des Beschlusses des Haupt- und Bauausschusses vom 15.09.2022 hat die Verwaltung in der Folge die Stellungnahme des Marktes beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingereicht.
Im Nachgang soll nun auch der Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms informiert werden und der vom Haupt- und Bauausschuss hierzu gefasste Beschluss dem Marktgemeinderat zur Billigung vorgelegt werden.