Installation Ampel Geltinger Straße/Herzog-Ludwig-Straße Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 3

Sachvortrag

Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat auf Antrag des Marktes Markt Schwaben zusammen mit dem Landratsamt Ebersberg für den Zeitraum 24.11.2021 bis 30.06.2022 in der Geltinger Straße/Herzog-Ludwig-Straße an der Einmündung An der Bachleiten eine Bedarfsampel installiert.
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FÜG) legt das Verhältnis zwischen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr fest, bei dem ein Fußgängerüberweg empfohlen oder möglich ist. Aufgrund dieser Vorschriften wurde bereits vor der Installation der Probeampel eine Zählung der Fußgänger und Fahrzeuge durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen. Es wurde morgens und mittags an vier unterschiedlichen Tagen im Juni 2021 gezählt. Im Schnitt standen 36 Fußgänger/Stunde insgesamt 566 Fahrzeugen/Stunden entgegen. Mit diesen Zahlen sind die Anforderungen der R-FÜG nicht erreicht, allerdings wurde daraufhin eine Querungshilfe in der Bahnhofstraße geschaffen und die Bedarfsampel installiert. 
Ein Ausschnitt der Auswertung der Bedarfsampel liegt vor. Der Drücker der Ampel wurde im Zeitraum 24.11.2021 bis 30.06.2022 insgesamt 25.050-mal betätigt. Dies ergibt im Schnitt auf das Jahr gerechnet 48.634 Anforderungen und im Durchschnitt 133 Anforderungen am Tag.
Um die Ampel jedoch dauerhaft zu installieren werden 100 Querungen in der Stunde benötigt. Somit sind die Zahlen weit von den Anforderungen entfernt. 

Der Landrat würde eine feste Installation der Ampelanlange unterstützen, wenn diese von der Gemeinde gewünscht ist. Allerdings sind die Kosten für die Ampelanlage von der Gemeinde zu tragen. Nach Schätzungen belaufen sich die Kosten auf ca. 45.000 € und setzen sich wie folgt zusammen: 
  • 12.000 € Ampelanlage
  • 3.000 € Stromanschluss
  • 30.000 € Tiefbauarbeiten

Allerdings hat bereits die Feuerwehr dringend darum gebeten, bei einer dauerhaften Ampelanlage eine Alarmschaltung hinzuzufügen. Das bedeutet, wenn der Funkwecker die Kamerad*innen alarmiert, geht die Ampel automatisch in ein Orangenes Blinklicht und reagiert nicht auf den Drücker, so dass die zum Einsatz fahrenden Kamerad*innen nicht von einer roten Ampel ausgebremst werden und wertvolle Minuten schon bei der Anfahrt verlieren. Die Kosten hierfür konnte das Straßenbauamt nicht beziffern.
Hinzu kommen dann natürlich noch Wartungskosten, diese belaufen sich je nach Ausschreibungsangebot zwischen 600 und 1.200 € im Jahr. Die Stromkosten betragen ca. 300 bis 450 € im Jahr.

Das SG Tiefbau teilte auf Anfrage mit, dass die Errichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich mit Blick auf den Ausbau Hennigbach wünschenswert ist. Eine sichere Querung der Geltinger Straße dient dem geplanten durchgängigen Spazierweg entlang des Hennigbach durch den gesamten Ort. Die unübersichtliche Einmündungssituation Bahnhofstraße, Geltinger Straße, Am Erlberg und An der Bachleiten lässt grundsätzlich daran denken, beim Straßenbauamt Rosenheim die Errichtung eines Kreisverkehrs zu beantragen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Errichtung und Betrieb einer Fußgängerbedarfsampel an der Staatsstraße 2332 auf Höhe der Einmündung Bahnhofstraße, Am Erlberg, An der Bachleiten nur auf Kosten des Marktes Markt Schwaben möglich ist. Ausschreibung und Errichtung erfolgen durch das Straßenbauamt.
Er beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit dem Landratsamt Ebersberg und dem Straßenbauamt Rosenheim zu führen mit dem Ziel, eine dauerhafte Fußgängerbedarfsampel zu errichten.  Die Ampel ist mit einer Alarmschaltung für die Einsatzfahrten der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben auszustatten. Die Kosten sind für den Haushalt 2023 einzustellen.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auch die Möglichkeit einer temporären Lösung in Form einer mobilen Ampelanlage und / oder der Unterstützung durch Schulweghelfer zu beleuchten – mit dem Wissen, dass in Kürze das ISEK Verkehrsgutachten begonnen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.10.2022 17:51 Uhr