Verkehrssituation Im Angerl - Prüfung Erhalt verkehrsberuhigter Bereich Sachstandsinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschuss (Markt Markt Schwaben) Umwelt-, Verkehrs-, Sozial- und Kulturausschusssitzung 29.09.2022 ö Sachstandsinformation 4

Sachvortrag

In der Sitzung des UVSK am 24.03.2022 hatte die Verwaltung ihre rechtliche Bewertung zum beantragten Erhalt des Verkehrsberuhigten Bereichs (VB) im Bereich Im Angerl, Seifensiedergasse und Kistlerweg vorgelegt. Dabei war sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen VB grundsätzlich nicht gegeben sind und daher der VB abzubauen ist. Mit Beschluss beauftragte der UVSK die Verwaltung unter Einbeziehung weiterer Fachstellen zu prüfen, ob und wie der Erhalt des Verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich Im Angerl, Seifensiedergasse und Kistlerweg dennoch weiterhin möglich sein könnte. 

Zusammen mit der Polizei und dem Landratsamt Ebersberg wurden nochmals die Voraussetzungen eines VB’s gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 3 StVO in Verbindung mit der VwV-StVO geprüft und werden hier noch einmal im Einzelnen aufgeführt: 

  1. Ein VB kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Zudem muss durch die besondere Gestaltung der Eindruck vermittelt werden, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. 

  • Der Kistlerweg ist mit Zeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ beschildert mit der Begründung: Durchgangsverkehr verhindern. Somit kann nicht von einem sehr geringen Verkehrsaufkommen in dem Bereich gesprochen werden. Auch die Aufenthaltsfunktion wird in Frage gestellt. Morgens ist zwar mit Schulkindern und Fußgängern (Richtung Bahnhof) etwas los. Allerdings ist das ein temporäres Geschehen. Dass Kinder die Straße überwiegend zum Spielen nutzen, konnte selbst bei mehrmaligen Besuchen in dem Bereich nicht festgestellt werden. Der Kistlerweg ist recht schmal, hat eine leichte Kurve und ist zudem abschüssig. Zum Spielen viel zu gefährlich und unübersichtlich. Auch die Seifensiedergasse und der Bereich Im Angerl kommen nicht zum Spielen auf der Straße in Frage, zumal sich auch gerne über zu schnell fahrende Fahrzeuge beschwert wird. Ansonsten ist hier keine Aufenthaltsfunktion wie z. B. Sitzbänke oder eine Wiese/Grünfläche gegeben. 

  1. Die nächste Anforderung ist ein niveaugleicher Ausbau, welchen wir im gesamten Bereich haben. Zudem MUSS für die verbleibende Fahrgasse durch Achsverschwenkungen oder Verschwenkungsinseln der Durchgangscharakter entfallen

  • Im gesamten Bereich gibt es keinerlei Verschwenkungen oder Inseln. Im Kistlerweg steht lediglich die Beschilderung auf einer kleinen Insel. Verschwenkungen sind nur durch Parkplatzmarkierungen geschaffen. 
Es könnten Inseln installiert werden, allerdings fallen dadurch ein Teil der Parkplätze, die eh sehr gering bemessenen sind, weg. 

  1. Zudem ist Vorsorge für den ruhenden Verkehr zu treffen. Seifensiedergasse und Im Angerl haben markierte Parkflächen, der Kistlerweg ist zu schmal zum Parken, die vorhandenen Flächen sind Privat. 

Fazit:
Nachdem öffentliche Straßen für den Verkehr nicht ohne ausreichende Begründung gesperrt werden dürfen, ist das Verbot für Kraftfahrzeuge im Kistlerweg zu entfernen. Somit ist aber auch die wichtige Voraussetzung von sehr geringem Verkehr in einem VB nicht gegeben. Zudem ist die Aufenthaltsfunktion in diesem Bereich nicht erkennbar und die Straße bietet sich nicht zum Spielen an für Kinder. 

Für den Erhalt des VB’s wäre folgendes notwendig: 
  • Reduzierung des Verkehrs: Es wird keine Möglichkeit gesehen, das Verhalten der Autofahrer zu beeinflussen. Zumal das Setzen von Pfosten, um so einen abgeschlossenen „Ring“ zu schaffen, mehrfach vom Ausschuss des MGR sowie den Anwohner abgelehnt wurde. -> Nicht umsetzbar
  • Verschwenkungen schaffen: Aufgrund der zum Teil schmalen Fahrbahnen wie im Kistlerweg ist es nicht möglich, ordentliche Inseln oder sonstige bauliche Maßnahmen zu installieren und noch die Restfahrbahnbreite zu erhalten. Seifensiedergasse und Im Angerl sind Verschwenkungen mit Blick auf das Durchkommen von größeren Fahrzeugen und den Einmündungen nicht sinnvoll anzubringen. Es könnten lediglich die markierten Parkflächen verkürzt werden um jeweils vorne und hinten eine Insel zu gestalten. –> Teilweise umsetzbar, aber nicht sinnvoll
  • Aufenthaltsfunktion: Kann von der Verwaltung nicht beeinflusst werden. Es gibt keine Flächen, die umgestaltet werden können, um die Anwohner auf die Straße zu „locken“, Kinder sind in diesem Bereich nur wenige gemeldet, die im richtigen Alter für Spielen auf der Straße sind. -> Nicht umsetzbar

In Übereinstimmung mit Polizei und Landratsamt Ebersberg muss festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für einen VB somit NICHT gegeben sind und auch nicht geschaffen werden können. Einen VB nur zu erhalten, weil die Anwohner Tempo 30-Zone für zu schnell halten, ist rechtlich nicht möglich. Es wird den Anwohner und vor allem den Kindern eine Sicherheit durch den VB vorgegaukelt, die nicht vorhanden ist! 
Es können in dem Bereich keine anderen Verkehrsberuhigungen getroffen werden. Eine Umwandlung in eine Tempo 30 Zone ist für die Verwaltung der einzig verkehrsrechtlich korrekte Weg und schnellstmöglich umzusetzen. 
Fazit: Das VZ 260(Verbot für Kraftfahrzeuge) im Kistlerweg wird abgebaut, der verkehrsberuhigte Bereich bleibt erstmal erhalten. Hier wird das ISEK abgewartet.

Datenstand vom 12.10.2022 17:51 Uhr