Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs Billigung des Planentwurfs Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.02.2021
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
30.06.2022
10
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


Der Freistaat Bayern plant den Neubau eines Rechenzentrums auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063, nachdem er im Vorwege mehrere Grundstücke auf deren Eignung für eine solche Nutzung hat untersuchen lassen. Der Marktgemeinderat ist in den Sitzungen am 25.02.2021 und 28.04.2022 ausführlich über die vorgenannten Untersuchungen und das Vorhaben informiert worden.
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 erfolgte mit Beschluss vom 30.06.2022 nach vorangegangenem Antrag des Grundstückseigentümers auf Überplanung der genannten Fläche. Die Gründe für die Überplanung sowie die städtebaulichen Ziele können der Niederschrift über die Sitzung vom 30.06.2022 sowie dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht entnommen werden.

Im Zuge der Anfertigung des Bebauungsplanentwurfs und der Abstimmung mit dem Planungsteam des Freistaats hat sich ergeben, dass entgegen dem Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses, der die Festsetzung eines Gewerbegebiets enthält, die Ausweisung zweier Sondergebiete geboten ist.
Folgende Sondergebiete werden gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf festgesetzt:
Sondergebiet 1:
Fläche für besonderen Nutzungszweck gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch
Rechenzentrum, dem Rechenzentrum zugeordnete technische Anlagen, Büro- und Werkstattnutzungen, mobile Kälte- und Netzersatzanlagen, Zisternen, Tank- und Löschwasseranlagen, Lagergebäude und Garagen, Fahrradabstellplätze und Parkplatzanlage, Feuerwehrumfahrung
Sondergebiet 2:
Fläche für Rückhaltung von Niederschlagswasser gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 Baugesetzbuch
Regenrückhaltebecken

Der Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1094 und 1110 für die Umsetzung der für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen benannt. Die Festlegung der genauen Maßnahmen erfolgt durch ein vom Freistaat beauftragtes Landschaftsarchitekturbüro. Die Eignung der Flächen sowie der Maßnahmen werden im Zuge des Verfahrens mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere dem Landratsamt als untere Naturschutzbehörde abgestimmt. Die beiden genannten Grundstücksteilflächen sind in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen.

Gemäß Aufstellungsbeschluss liegt das Grundstück Fl.Nr. 1063/1 im Plangeltungsbereich. Dieses Grundstück kann aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen werden. Einzelheiten können dem Beschlussvorschlag sowie dem Entwurf der der Beschlussvorlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans erforderlich.

Beschluss 1

Auf Antrag von Herrn Markus Steffelbauer beschließt der Marktgemeinderat darüber abzustimmen, ob 25 Stellplätze als Fixzahl oder ob 0,8 Stellplätze je Arbeitsplatz gefordert werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 25 Stellplätze als Fixzahl gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt, dass 0,8 Stellplätze je Arbeitsplatz gefordert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 4

1.
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 werden ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 30.06.2022 Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1094 und 1110, Gemarkung Markt Schwaben in den Plangeltungsbereich aufgenommen. Die beiden Grundstücksteilflächen werden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

2.
Der Plangeltungsbereich wird reduziert um das Grundstück Fl.Nr. 1063/1. Dieses Grundstück liegt damit nicht mehr im Geltungsbereich, weil das von der Regierung von Oberbayern genehmigte Biomasseheizwerk das gesamte Grundstück beansprucht und keine weitere städtebauliche Entwicklung dieses Grundstücks zu erwarten ist. Das Bauleitplanverfahren macht lediglich eine Erhöhung der bestehenden Abgaskaminanlage erforderlich.

3.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Festsetzung zweier Sondergebiete auf dem Grundstück Fl.Nr. 1063, Gemarkung Markt Schwaben entsprechend dem der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 93 für das Gebiet „nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 20.10.2022 gebilligt.

4.
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 09:48 Uhr