Bauleitplanung Flächennutzungsplan -21. Änderung- für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 6

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


In Markt Schwaben gibt es wie auch in den anderen im Münchener Umland liegenden Orten einen anhaltend großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Benötigt werden Wohnungen in unterschiedlichen Wohnformen (kommerzieller Wohnraum, Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen, für ältere Menschen usw.). Zudem benötigt der Betreiber eines in Markt Schwaben bestehenden Seniorenzentrums dringend einen neuen Standort, vorzugsweise in Markt Schwaben, auf dem der Bau einer neuen zeitgemäßen und auf den zukünftigen Bedarf abgestimmten Einrichtung möglich ist. Der Umbau des bestehenden Seniorenzentrums oder auch ein Ersatzneubau am jetzigen Standort ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht zweckmäßig.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks am Hauser Weg, auf dem früher eine Tennisanlage betrieben worden ist und das sich für eine städtebauliche Entwicklung eignet, besteht zudem die Möglichkeit der Schaffung eines durchgängigen Grünzugs mit Naherholungsfunktion.
Ein Großteil des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 liegt im vom Landratsamt Ebersberg durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Verordnung ist im Jahr 1998 öffentlich bekanntgemacht und im Jahr 2013 geändert worden.
Im Zuge einer Überplanung stellt der Umgang mit dem bestehenden Überschwemmungsgebiet eine der bedeutenden zu bearbeitenden Aufgaben dar. Hierbei muss sich der Markt eng mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abstimmen und insbesondere einvernehmlich festlegen zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Änderung der vorgenannten Verordnung zu stellen ist. Durch hydraulische Berechnungen ist der Nachweis über eine Änderung des Überschwemmungsgebiets durch entsprechende Maßnahmen zu erbringen. Die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen muss gesichert sein.

Zuletzt hatte sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 mit einer möglichen baulichen Entwicklung des Grundstücks befasst. Auf die Niederschrift über die Sitzung wird verwiesen. Der Haupt- und Bauausschuss stellte mit Beschluss vom 15.09.2022 ein Planungserfordernis für das genannte Grundstück fest. Der Ausschuss legte weiter die städtebaulichen Ziele für die Fläche am Hauser Weg fest. Diese können der Beschlussvorlage für einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan entnommen werden, weil sich das Gremium voraussichtlich mit der Einleitung beider Bauleitplanverfahren (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans) befassen wird.

Sollte sich im Rahmen der Überplanung herausstellen, dass die für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen sich nicht im vollen Umfang auf dem Grundstück Fl.Nr. 402 fest- und umsetzen lassen, können weitere Flächen in den Plangeltungsbereich des Bauleitplans aufgenommen werden. Diese können auch anderer Stelle liegen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“ wird die 21. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:
Darstellung von Wohnbauflächen,
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können.

3.
Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 402, Gemarkung Markt Schwaben und den Hennigbach in Höhe des Grundstücks Fl.Nr. 402.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: vom Grundstück Fl.Nr. 1349 (Kleingartenanlage),
im Osten und Südosten: vom Hauser Weg,
im Südwesten: von der Heilmaierstraße und
im Westen: von der Pfarrer-Ostermayer-Straße und der Lippertstraße

4.
Als Planfertiger wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung im Zuschauerraum Platz genommen und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 10.11.2022 09:48 Uhr