Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 86 für das Gebiet zwischen Hauser Weg, Lippertstraße und Heilmaierstraße Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 20.10.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 7

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
14.05.2003
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
27.09.2011
9
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
Sachstandinformation
15.05.2018
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
03.07.2018
2
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
30.06.2022
3
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
vorberatend
15.09.2022
9
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
20.10.2022


In Markt Schwaben gibt es wie auch in den anderen im Münchener Umland liegenden Orten einen anhaltend großen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Benötigt werden Wohnungen in unterschiedlichen Wohnformen (kommerzieller Wohnraum, Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen, für ältere Menschen usw.). Zudem benötigt der Betreiber eines in Markt Schwaben bestehenden Seniorenzentrums dringend einen neuen Standort, vorzugsweise in Markt Schwaben, auf dem der Bau einer neuen zeitgemäßen und auf den zukünftigen Bedarf abgestimmten Einrichtung möglich ist. Der Umbau des bestehenden Seniorenzentrums oder auch ein Ersatzneubau am jetzigen Standort ist aufgrund der geringen Grundstücksgröße nicht zweckmäßig.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks am Hauser Weg, auf dem früher eine Tennisanlage betrieben worden ist und das sich für eine städtebauliche Entwicklung eignet, besteht zudem die Möglichkeit der Schaffung eines durchgängigen Grünzugs mit Naherholungsfunktion.
Ein Großteil des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 liegt im vom Landratsamt Ebersberg durch Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Die Verordnung ist im Jahr 1998 öffentlich bekanntgemacht und im Jahr 2013 geändert worden.
Im Zuge einer Überplanung stellt der Umgang mit dem bestehenden Überschwemmungsgebiet eine der bedeutenden zu bearbeitenden Aufgaben dar. Hierbei muss sich der Markt eng mit dem Landratsamt Ebersberg, Untere Wasserbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abstimmen und insbesondere einvernehmlich festlegen zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Änderung der vorgenannten Verordnung zu stellen ist. Mittels hydraulischer Berechnungen ist der Nachweis über eine Änderung des Überschwemmungsgebiets durch Planung entsprechender Maßnahmen zu erbringen. Die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen muss gesichert sein.

Zuletzt hatte sich der Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 mit einer möglichen baulichen Entwicklung des Grundstücks befasst. Auf die Niederschrift über die Sitzung wird verwiesen. Der Haupt- und Bauausschuss stellte mit Beschluss vom 15.09.2022 ein Planungserfordernis für das genannte Grundstück fest. Der Ausschuss legte weiter die städtebaulichen Ziele für die Fläche am Hauser Weg fest.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Zusätzlich enthält der Flächennutzungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks den Hinweis Tennisplätze.
Aufgrund des zu beachtenden Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch) ist die Änderung des Flächennutzungsplans zusätzlich zur Aufstellung des Bebauungsplans notwendig.

Sollte sich im Rahmen der Überplanung herausstellen, dass die für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft notwendigen Ersatz-und Ausgleichsmaßnahmen sich nicht im vollen Umfang auf dem Grundstück Fl.Nr. 402 fest- und umsetzen lassen, können weitere Flächen in den Plangeltungsbereich des Bauleitplans aufgenommen werden. Diese können auch anderer Stelle liegen.

Beschluss

1.
Für das Gebiet „zwischen Hauser Weg, Heilmaierstraße und Lippertstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 86 aufgestellt.

2.
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele verfolgt:

Schaffung eines zeitgemäßen und nachhaltigen „neuen“ Quartiers im innerörtlichen Bereich (innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsgebiets/Außenbereichsfläche i. S. d. § 35 BauGB)

Flächen für Seniorenzentrum und betreutes Wohnen:
Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Seniorentreffpunkt, Station ambulanter Dienst und Wohnungen für Mitarbeiter
Grundlage ist die aktuell gültige Fassung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Ebersberg.

Flächen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen mit Belegungsrecht für den Markt

Flächen Geschosswohnungsbau mit 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser zur Quartiersabrundung (Verhältnis: ca. 70:30)

Gemeinschaftsflächen für die Realisierung für Konzepte moderner Arbeitsformen und zeitgleicher Kinderbetreuung

flächenoptimierte Bauweise unter Berücksichtigung von Abstandsflächen gemäß aktueller Bayerischer Bauordnung („Behutsamkeit bei der Flächenversiegelung“)

begrünte Dächer zur optimalen Nutzung von regenerativen Energien (Photovoltaik) und zur Verbesserung des Regenwasserablaufes/Umsetzung eines Konzepts zum nachhaltigen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser (Schwammstadt)

hoher energetischer Standard: CO²-optimiertes Energiekonzept

Erhalt eines durchgängigen Grünzugs von Ost nach West (Frischluftzufuhr)

Renaturierung und Verbesserung der Gewässerstrukturen und damit entsprechender Beitrag zur ökologischen Aufwertung des innerörtlichen Hennigbachs sowie Schaffung von Begegnungs- und Erholungsbereichen

Verbesserung bzw. Optimierung der Retentionsflächen

zeitgemäßes Mobilitäts- und Verkehrskonzept unter Berücksichtigung des Erschließungsverkehrs (Auto, Fahrrad, Fußgänger, Car- und Bikesharing)

Anfertigung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Grundlage für die Überplanung bildet das dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 30.06.2022 vorgestellte städtebauliche Konzept, wobei sich die Inhalte im Laufe des Verfahrens teilweise noch ändern können.

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 402, Gemarkung Markt Schwaben, den Hauser Weg (Fl.Nr. 412) und den Hennigbach im Abschnitt zwischen Heilmaierstraße und nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 402.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
im Norden: vom Grundstück Fl.Nr. 1349 (Kleingartenanlage),
im Osten und Südosten: von den Grundstücken Pfarrer-Hochmaier-Ring 44, 46, 48, 50, 52, Martin-Luther-Straße 32 a, 34, 36, 38, 38 a, 40, 42, 44, Hauser Weg 2, Wittenbergstraße 10 und dem Einmündungsbereich der Wittenbergstraße
im Südwesten: von der Heilmaierstraße und
im Westen: von der Pfarrer-Ostermayr-Straße und der Lippertstraße

4.
Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros obliegt dem Planungsbegünstigen. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Abteilung Bauen und Umwelt des Marktes zu erfolgen.

5.
Die Verwaltung wird beauftragt, das für die Planung erforderliche wasserrechtliche Verfahren vorzubereiten (z. B. Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Beauftragung erforderlicher Planungen, Klärung einer evtl. Förderung der Maßnahme).

6.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung im Zuschauerraum Platz genommen und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 10.11.2022 09:48 Uhr