Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 17.11.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 10

Sachvortrag

Ab Januar 2023 wird der Wertstoffhof Am Erlberg 8 wieder mit eigenem Personal durch den Markt Markt Schwaben betrieben. Es wurde daher die Benutzungsordnung überarbeitet und ist untenstehend abgedruckt.
Die Benutzungsordnung fasst für die Nutzer des Wertstoffhofes alles Wissens- und Beachtenswerte zusammen. Neben den Öffnungszeiten finden sich daher in erster Linie Verhaltensregeln für die Nutzer. 

Folgende Änderungen/Ergänzungen wurden vorgenommen:

Geltungsbereich:
Hier wurden zusätzliche klärende Erläuterungen aufgenommen. 

Allgemeines:
Das Verbot für Müllsammler wurde auf öffentliche Flächen im Umgriff des Wertstoffhofes ausgedehnt.

Öffnungszeiten: 
Die neuen Öffnungszeiten waren im Rahmen der Beschlussfassung des Marktgemeinderates am 04.07.2022 zur Rekommunalisierung des Wertstoffhofes Grundlage der Kostenkalkulation und wurden damals so abgestimmt. 
Änderungen wurden am Mittwoch (die Einteilung in Sommer- und Wintermonate wurde abgeschafft), Donnerstag sowie am Samstag vorgenommen (zuvor 7:30 bis 16:00 Uhr).

Entsorgung:
Ziffer 4:
Satz 2 wurde zur weiteren Verdeutlichung ergänzt. Ebenfalls müssen diese so gut wie möglich vorsortiert sein.

Ziffer 15: 
Hier wurden zur weiteren Klarstellung die Worte „oder bei Verlust von Gegenständen“ ergänzt.

Neu eingefügt wurden folgende Ziffern: 

Ziffer 9:
Eine entsprechende Regelung erleichtert ggfs. die Ausübung des Hausrechts.

Ziffern 13 und 14 und eine Ergänzung in 15:
Mit diesen Ergänzungen wurden noch nicht klar festgeschriebene Haftungs- und Schadensersatzregelungen aufgenommen.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben in der nachfolgenden Form. Sie tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft. 

Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Markt Schwaben

Geltungsbereich

  1. Diese Benutzungsordnung gilt für die Benutzerinnen und Benutzer des Wertstoffhofes Markt Schwaben. Sie beruht auf § 10 der gemeindlichen Abfallwirtschaftssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Mit Befahren bzw. Betreten des Wertstoffhofes erkennen die Benutzerinnen und Benutzer die Geltung dieser Benutzungsordnung verbindlich an. Sie gilt für das gesamte Gelände des Wertstoffhofes sowie den Zu- und Abfahrten. 

Allgemeines

Der Wertstoffhof Markt Schwaben dient zur Abgabe von wiederverwertbaren, wiederverwend-baren und sonstigen Wertstoffen aus Haushalten und aus Kleingewerbe (kein Restmüll) in Kleinmengen. Außerdem können gegen Gebühr Restmüllsäcke und Gartenabfallsäcke gekauft werden. Gelbe Säcke werden auf Wunsch kostenlos mit maximal 1 Rolle pro Haushalt ausgegeben.
Unbefugte Personen dürfen den Wertstoffhof außerhalb der Öffnungszeiten nicht betre­ten.
Müllsammlern ist es nicht gestattet, angelieferte Gegenstände innerhalb des Wertstoffhofes bzw. auf den öffentlichen Flächen im Umgriff des Wertstoffhofes anzunehmen.


Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind:

Montag                                Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag                                Freitag
Geschlossen                                     13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch                                Samstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr                08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                      13:00 Uhr bis 17:00 Uhr



Entsorgung

  1. Die Anlieferung von Wertstoffen und Abfällen ist nur zu den Öffnungszeiten möglich. Außer­halb der Öffnungszeiten ist die Anlieferung verboten. Eine Ablagerung vor dem Wertstoffhof stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 17 Abs. 1 Ziffer 5 der Abfallwirtschaftssatzung des Marktes Markt Schwaben dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  1. Die Benutzung des Wertstoffhofes geschieht auf eigene Gefahr. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Wertstoffhofgelände nicht ohne eine Aufsichtsperson betreten. Der Aufenthalt auf dem Gelände des Wertstoffhofes ist nur für die Dauer der Wertstoffabgabe zulässig. Hunde müssen an der Leine geführt werden. 

  2. Die Anlieferung hat so zu erfolgen, dass der Betrieb des Wertstoffhofes nicht unnötig behin­dert wird. Insbesondere sind die eingezeichneten Haltebuchten einzuhalten und die Wege im Interesse einer schnellen und reibungslosen Entsorgung so weit wie möglich freizuhalten.

  1. Die angelieferten Wertstoffe müssen so klein wie möglich zerlegt und zuvor von Fremdstoffen getrennt werden. Ebenfalls müssen diese so gut wie möglich vorsortiert sein.

  1. Über die Annahme von Wertstoffen und die Verteilung auf die jeweiligen Entsorgungsbehälter entscheidet das Personal des Wertstoffhofes. Wertstoffe, die auf Grund ihrer Menge, Größe oder sonstigen Beschaffenheit nicht für die Entsorgung auf dem Wertstoff­hof geeignet sind oder bei denen nicht erkennbar ist, ob sie geeignet sind, werden nicht angenommen.

  1. Das Personal zeigt den entsorgenden Personen, wo sich die jeweiligen Container befinden bzw. welcher Wertstoff wo entsorgt werden muss und in welcher Höhe ggfs. Gebühren zu entrichten sind (=Beraterfunktion). Die Befüllung der Container mit den angelieferten Abfällen ist von den entsorgenden Personen selbst durchzuführen. 

  1. Das Einsteigen, das Besteigen, das Öffnen oder ein anderweitiges Bedienen der Container oder sonstiger Einrichtungsgegenstände durch die Wertstoffhofnutzer ist wegen der gegebenen Unfallgefahr strengstens verboten. 

  1. Den Anweisungen des Personals des Wertstoffhofes in Bezug auf die Anliefe­rung von Wertstoffen sowie die Benutzung des Wertstoffhofes ist Folge zu leisten. Die Hinweise über die Sammelkriterien und Sortenreinheit der einzelnen Wertstoffe bzw. Abfallarten sind unbedingt zu beachten. Die Wertstoffe und Abfälle in den Sammelbehältern sind Eigentum des Marktes Markt Schwaben. Sie dürfen grundsätzlich nicht aus den entsprechenden Behältern entnommen werden. 

  1. Nach Beendigung der Entsorgungshandlung ist der Wertstoffhof direkt zu verlassen.

  1. Auf dem gesamten Gelände des Wertstoffhofes ist das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer strengstens untersagt.

  1. Auf dem gesamten Gelände sind Bild- und Tonaufzeichnungen verboten.

  1. Auf dem gesamten Gelände des Wertstoffhofes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur mit Schritttempo gefahren werden. Es besteht eingeschränkter Winterdienst.

  1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, Erziehungsberechtigte haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre Kinder.

  1. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden oder Kosten, welche durch das nicht oder nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen des Wertstoffhofes (z. B. bei vorzeitiger Schließung wegen Überfüllung).          

  1. Der Markt Markt Schwaben übernimmt für Schäden die durch Zuwiderhandlung gegen diese Benutzungsordnung entstehen oder bei Verlust von Gegenständen keine Haftung.



Gebührenpflicht

Die Bemessung eventuell anfallender Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben.
Der Wertstoffhof wird bargeldlos betrieben. 


Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung oder gegen die Anweisungen des Wertstoffhofpersonals sind die Mitarbeiter berechtigt, von der Ausübung des Hausrechts Gebrauch zu machen. Im Wiederholungsfalle kann ein Hausverbot erteilt werden.


Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 16:38 Uhr