Finanzen Optierung Umsetzung UStG § 2 b zum 01.01.2023 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö 3

Sachvortrag

Die Verwaltung informiert, dass die Einführung des § 2 b UStG ein weiteres Mal verschoben werden soll. Die erste Umsetzung sollte zum 31.12.2021 und die zweite Umsetzung zum 31.12.2023 erfolgen. Die aktuelle Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss des Bundestages vom 30.11.2022 sieht eine Verlängerung bis zum 31.12.2024 vor. Der Bundestag wird final darüber am 16.12.2022 beschließen. 

Wie in der Marktgemeinderatssitzung vom 17.11.2022 erläutert, wird der § 2 b UStG die steuerliche Landschaft der öffentlichen Hand dauerhaft verändern.

Der Markt Markt Schwaben hat am 13.05.2019 den BKPV mit der Abwicklung und Unterstützung der steuerrechtlichen Vorgänge im Hinblick auf die Umsetzung des § 2 b UStG beauftragt. 

Der BKPV hat das Haushaltsscreening und das Satzungsscreening zum 17.11.2022 mit schriftlicher Bestätigung vollzogen. Das Tax Compliance gemäß Vorlage BKPV wurde mit der Steuerkanzlei ebenfalls mit Bestätigung zum 17.11.2022 umgesetzt.

Die Verwaltung empfiehlt die Einführung des § 2 b UStG wie ursprünglich geplant zum 01.01.2023. Die Entscheidung zur Optierung ist der Steuerkanzlei und dem Finanzamt Erding zu übermitteln.

Beschluss

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Einführung des § 2 b UStG billigend zur Kenntnis und beschließt, die Umsetzung zum 01.01.2023 wie ursprünglich geplant durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 20:27 Uhr