Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 4

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
21.10.2021
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
16.12.2021
6
Haupt- und Bauausschuss
nichtöffentlich
beschließend
13.01.2022
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.03.2022
4
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.09.2022
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022


Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet „westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss umfasst neben anderem die Festlegung des Plangebiets und eine Auflistung der Planungsziele. Aufgestellt wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch. Auf die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 16.12.2021 und den der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird verwiesen.

Nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Abwägung der Anregungen, die im vorgenannten Beteiligungsverfahren beim Markt eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung am 19.05.2022 (vgl. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.05.2022).
Im Zeitraum vom 01.06. bis 05.07.2022 wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls in diesem Zeitraum. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.

Der Marktgemeinderat wertete die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anregungen) in der Sitzung am 22.09.2022 aus und beschloss mehrere Änderungen des Entwurfs sowie die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung. Diese erfolgte im Zeitraum 07.10. bis 08.11.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten abermals die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes.

Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und des vorstehenden Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, von den folgenden Stellen eingegangen:

  1. Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022
  2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022 und
  3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022

Zu den vorstehenden Stellungnahmen sind jeweils Abwägungsbeschlüsse zu fassen und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Stellungnahmen, die im Folgenden nicht wörtlich zitiert sind, haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.

1. Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen obigen Bebauungsplan. Lediglich aus redaktionellen Gründen empfehle ich im Textteil noch einen Hinweis zur aktuellen Baumschutzverordnung einzubringen.

2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022

Zu obigen Bebauungsplannehmen wird wie folgt Stellung:
Es ist sicherzustellen, dass durch den Anschluss des vom obigen Bebauungsgebietes an das Kanalnetz des Marktes Markt Schwaben, zum einen die Abwasserqualität des vom Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos zu übernehmenden Abwassers nicht negativ beeinflusst und zum anderen die vertragliche Einleitmenge nicht überschritten wird.
Sofern diese beiden Punkte eingehalten werden, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.
Abschließend möchten wir anfügen, dass wir die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zum Niederschlagswasser begrüßen.

3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022

Eine Kopie des Schreibens liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beschluss

1.
Der Marktgemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:

2.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg - Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2022:
Die Anregung wird berücksichtigt. Die Hinweise durch Text werden ergänzt um eine Aussage zur bestehenden Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern in der Gemeinde Markt Schwaben (Baumschutzverordnung).

3.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos vom 28.10.2022:
Die Stellungnahme vom 28.10.2022 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahmen des Abwasserzweckverbandes vom 07.04. und vom Juni 2022. Zu der Stellungnahme vom 07.04.2022 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.05.2022 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.05.2022 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand.
Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

4.
Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022:
Der Markt Markt Schwaben nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022 zur Kenntnis. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich vorliegend um keine Neuerschließung eines Baugebiets handelt. Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen, eine Bestandsbebauung ist vorhanden. Demgemäß werden durch die Planung keine Tiefbaumaßnahmen mit Leitungsneuverlegungen ausgelöst.
Hinweis: Der Höhenrainerweg ist nicht im Plangeltungsbereich enthalten, dieser endet an der Straßenbegrenzungslinie. Eine rechtzeitige Abstimmung bzgl. der zukünftigen Objektplanung mit den Ver- und Entsorgungsträgern im Zuge der durchzuführenden Hausanschlüsse ist dem Bauvollzug vorbehalten und obliegt dem Maßnahmenträger respektive dessen Planern.
Eine Anpassung, Ergänzung oder Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

5.
Der Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 22.12.2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen redaktionellen Ergänzung als Satzung beschlossen.

6.
Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

7.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 22.12.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 20:27 Uhr