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Beratungsart:
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Beratungstyp:
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Sitzungsdatum:
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TOP-Nr.:
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Marktgemeinderat
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nichtöffentlich
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beschließend
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21.10.2021
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5
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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16.12.2021
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6
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Haupt- und Bauausschuss
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nichtöffentlich
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beschließend
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13.01.2022
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1
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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17.03.2022
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4
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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22.09.2022
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5
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Marktgemeinderat
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öffentlich
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beschließend
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22.12.2022
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Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet „westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss umfasst neben anderem die Festlegung des Plangebiets und eine Auflistung der Planungsziele. Aufgestellt wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch. Auf die Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 16.12.2021 und den der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird verwiesen.
Nach § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Abwägung der Anregungen, die im vorgenannten Beteiligungsverfahren beim Markt eingegangen sind, erfolgte in der Sitzung am 19.05.2022 (vgl. Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 19.05.2022).
Im Zeitraum vom 01.06. bis 05.07.2022 wurde der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls in diesem Zeitraum. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes gegeben.
Der Marktgemeinderat wertete die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anregungen) in der Sitzung am 22.09.2022 aus und beschloss mehrere Änderungen des Entwurfs sowie die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung. Diese erfolgte im Zeitraum 07.10. bis 08.11.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhielten abermals die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planung des Marktes.
Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und des vorstehenden Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen, die Anregungen oder Hinweise enthalten, von den folgenden Stellen eingegangen:
- Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022
- Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022 und
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022
Zu den vorstehenden Stellungnahmen sind jeweils Abwägungsbeschlüsse zu fassen und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
Stellungnahmen, die im Folgenden nicht wörtlich zitiert sind, haben die Mitglieder des Marktgemeinderats zusammen mit der Einladung zur Sitzung erhalten. Dem Marktgemeinderat ist das Abwägungsmaterial bekannt.
1. Landratsamt Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.09.2022
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen obigen Bebauungsplan. Lediglich aus redaktionellen Gründen empfehle ich im Textteil noch einen Hinweis zur aktuellen Baumschutzverordnung einzubringen.
2. Abwasserzweckverband Erdinger Moos, Stellungnahme vom 28.10.2022
Zu obigen Bebauungsplannehmen wird wie folgt Stellung:
Es ist sicherzustellen, dass durch den Anschluss des vom obigen Bebauungsgebietes an das Kanalnetz des Marktes Markt Schwaben, zum einen die Abwasserqualität des vom Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos zu übernehmenden Abwassers nicht negativ beeinflusst und zum anderen die vertragliche Einleitmenge nicht überschritten wird.
Sofern diese beiden Punkte eingehalten werden, bestehen seitens des Abwasserzweckverbandes Erdinger Moos keine Bedenken gegen den obigen Bebauungsplan.
Abschließend möchten wir anfügen, dass wir die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim zum Niederschlagswasser begrüßen.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 27.10.2022
Eine Kopie des Schreibens liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.