Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 73 - 2. Änderung - für das Gebiet "Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen" Aufstellungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 22.12.2022 ö Beratung und Beschlussfassung 5

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
08.12.2022
12
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
22.12.2022

Das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR (KUMS) betreibt seine Wärmezentrale auf dem Grundstück Am Erlberg 6 neben dem gemeindlichen Wertstoffhof.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 73 „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ in der Fassung seiner 1. Änderung.
Die im Jahr 2017 aufgestellte 1. Änderung berücksichtigt die damaligen Neubaupläne für die Wärmezentrale.
Dem Schreiben des KUMS vom 03.11.2022, das der Beschlussvorlage als Anlage beiliegt, ist zu entnehmen, dass die aktuellen Erweiterungsabsichten zum Teil den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. Sie nehmen ein Ausmaß ein, das eine Erteilung von Befreiungen von den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich macht. Für die Umsetzung des aktuell geplanten Vorhabens ist eine Vergrößerung des Bauraums erforderlich. Angestrebt wird die Inanspruchnahme einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33. Hierbei handelt es sich um die Grünfläche neben der Ausfahrt des Wertstoffhofs. Zudem ist für die Umsetzung eine größere zulässige Höhe erforderlich. Die angestrebte Höhenentwicklung orientiert sich am Schlauchturm der Feuerwehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Sollte der Markt das Vorhaben unterstützten wollen, wäre die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 notwendig.

Die in § 13 a Baugesetzbuch genannten Voraussetzungen liegen vor. Eine 2. Änderung des Bebauungsplans kann wie bereits die 1. Änderung aus dem Jahr 2017 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im so genannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Im Zuge des im Jahr 2017 durchgeführten Bauleitplanverfahrens waren neben anderem die Untersuchung der Geräuschsituation und die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens erforderlich. Ob eine erneute Untersuchung der Geräuschsituation im Rahmen einer erneuten Überplanung des Grundstücks erforderlich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Verwaltung noch nicht beurteilt werden.

Der Haupt- und Bauausschuss hat sich am 08.12.2022 in öffentlicher Sitzung mit der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplans befasst. Im Zuge der Beratung hat er zusätzlich zu dem Vorhaben des Kommunalunternehmens einen Bedarf für eine Vergrößerung der Aufstellfläche für Wertstoffsammelcontainer festgestellt. Der Ausschuss gab die im Beschlussvorschlag abgedruckte Empfehlung an den Marktgemeinderat ab.

Beschluss

1.
Das Vorhaben des Kommunalunternehmens Markt Schwaben, die Wärmezentrale zu erweitern, wird unterstützt. Es widerspricht zum Teil den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73 „Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen“ in der Fassung seiner 1. Änderung.
Für das Grundstück Am Erlberg 6 (Fl.Nr. 973/35) und die südwestliche Teilfläche des Wertstoffhofgeländes wird eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aufgestellt. Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.

2.
Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

Änderung der bestehenden Festsetzung(en)
  • des Bauraums für Haupt- und Nebenanlagen sowie der Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind: künftiger Verlauf der Baugrenze direkt entlang der Abgrenzung zwischen Wertstoffhof und KUMS-Gelände sowie in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze zwischen KUMS-Gelände und öffentlicher Verkehrsfläche, Wegfall der Grünfläche zwischen Wertstoffhof und dem KUMS-Gelände sowie Schaffung der Möglichkeit der Errichtung baulicher Anlagen bis an die Einfriedung in diesem Bereich
  • zur Baudichte bzw. der überbaubaren Fläche
  • der maximal zulässigen Höhe: max. zulässige Firsthöhe = 528 m üNN
  • der einzuhaltenden Abstandsflächen: Festsetzung einer individuellen Abstandsflächenregelung
  • zum Emissionsschutz: Anpassung an den künftigen Bedarf bzw. die aktuelle Planung des KUMS
  • Vergrößerung der Aufstellfläche für Wertstoffcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 973/33

3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und die südwestliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33, Gemarkung Markt Schwaben.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Nordwesten: von der Wegefläche neben der Bahnlinie,
im Nordosten: vom Grundstück Fl.Nr. 973/9 (Grünfläche mit Regenrückhaltebecken),
im Südosten und Südwesten: von der Straße Am Erlberg.

Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert und durch Einbeziehung weiterer Flächen vergrößert werden.

4.
Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros sowie der Fachingenieurbüros für die Erstellung notwendiger Gutachten obliegt dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Marktverwaltung - Abteilung Bauen und Umwelt - zu erfolgen. Die Kosten für die Tätigkeit des Planfertigers sowie für die Anfertigung notwendiger Gutachten hat das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR zu tragen.

5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderatsmitglied Markus Steffelbauer hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 18.01.2023 20:27 Uhr