Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn - Bau der Einleitstelle Rossacker im Bereich der Brücke Bahnhofstraße Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Markt Schwaben) Marktgemeinderatssitzung 25.04.2024 ö Sachstandsinformation 4.1

Sachvortrag

Gremium
Beratungsart:
Beratungstyp:
Sitzungsdatum:
TOP-Nr.:
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
28.07.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.07.2015
5
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
17.11.2015
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
06.12.2016
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
04.06.2019
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.10.2020
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.05.2021
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
15.07.2021
3
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
18.11.2021
7
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
28.04.2022
4
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
09.06.2022
1
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
20.10.2022
5
Haupt- und Bauausschuss
öffentlich
beschließend
20.04.2023
10
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.05.2023
5
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
25.05.2023
4
Marktgemeinderat (geschoben)
nichtöffentlich
beschließend
22.02.2024
10
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
07.03.2024
2
Marktgemeinderat
nichtöffentlich
beschließend
14.03.2024
1
Marktgemeinderat
öffentlich
beschließend
25.04.2024


Die Verwaltung legt hiermit die vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim geforderten und für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlichen Ergänzungen zum Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.03.2024 vor. Der unterstehende Beschlussvorschlag stellt eine Ergänzung des Beschlusses vom 14.03.2024 dar.

Es ist geplant, für die Hochwasserschutzmaßnahme Rossacker, die ein Teilprojekt des Gesamthochwasserschutzes Markt Schwabens darstellt, im Vorfeld der Maßnahme Hochwasserschutz Rossacker, einen Teil der Arbeiten bereits im Rahmen des Ausbaus des Hennigbachs auszuführen. Es handelt sich dabei um den Bau der dringend benötigte Einleitstelle Rossacker, im Bereich der Bahnhofstraße 18. Dieser bedarf des Abbaus der Straßenstützmauer und der Unterquerung der in diesem Bereich befindlichen Gashochdruck- und Niederdruckleitung.

Die Abrechnung erfolgt gesondert und wird über die Haushaltsstelle Hochwasserschutz Rossacker abgerechnet. Die Baukosten für den Einlauf werden auf ca. 175.000 € geschätzt. In diesen Kosten ist ein ca. 20 m langer Hauptkanal, mit Kurvenbauwerk zum späteren Anschluss der Auslassleitung, inbegriffen. Der Bau ist jetzt unbedingt erforderlich, um die Anwohner nicht über Gebühr zu strapazieren und ein erneutes Aufgraben des Bereichs, was mit sehr hohen vermeidbaren Kosten verbunden wäre, zu verhindern. Die Höhe der Kosten resultiert aus der Verlegetiefe von ca. 4,5 m, der erforderlichen Unterquerung einer Mittel- und einer Hochdruck-Gasleitung sowie dem erforderlichen Neubau der Stützmauer zum Anwesen Bahnhofstraße 18.

Da durch den Ausbau des Hennigbachs ein Großteil der erforderlichen Arbeiten schon jetzt gemacht werden müssen, stellt die Herstellung der Einleitstelle zum jetzigen Zeitpunkt die wirtschaftlichste Lösung dar. Aus diesem Grund beantragt die Verwaltung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum vorgezogenen Bau der Einleitstelle Rossacker.


Der Marktgemeinderat versichert, die gesamte Maßnahme Hochwasserschutz Rossacker, die sich laut Kostenschätzung, auf ca. 3.500.000 € – 4.000.000 € beläuft, durchzuführen. Die Planung der gesamten Maßnahme ist noch nicht zur Gänze abgeschlossen. Durch die erneute Aufnahme der Gespräche mit den Eigentümern hat sich erst kürzlich dem Markt Markt Schwaben die Möglichkeit eröffnet, wie ursprünglich geplant, einen Teil der Oberflächenwässer vor den Toren von Markt Schwaben durch ein Dammbauwerk zurückhalten zu können.

Der Marktgemeinderat ist sich darüber im Klaren, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt sowie eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird. Dem Markt Markt Schwaben ist bewusst, dass er als Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Zwischenzeitlich wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn, unter der Auflage, dass die hier vorgestellte Beschlussvorlage vom Gremium beschlossen wird, genehmigt.

Beschluss

Für den im Bereich des Grundstück Bahnhofstraße 18 geplanten Bau des Einlaufs für das Gebiet Rossacker ist beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn zu den im Sachvortrag genannten Bedingungen zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2024 13:47 Uhr